Bislang galt mit großer Wahrscheinlichkeit: Wer gegen den Bußgeldbescheid infolge des Polizeikessels am Rande einer AfD-Kundgebung im November 2015 Einspruch eingelegt hatte, musste nichts zahlen. Doch ob dies für alle Betroffenen gilt, ist noch offen. Derzeit läuft am Amtsgericht mindestens ein Hauptverfahren, in dem über den Einspruch noch nicht entschieden wurde.

Der Polizeikessel am Rande einer AfD-Kundgebung im November 2015 beschäftigt weiterhin das Amtsgericht und einige Betroffene. Während es in den vergangenen Monaten bereits mehrfach erfolgreiche Einsprüche gegen die verhängte Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegeben hat, ist der Ausgang in mindestens einem Fall noch immer offen.

Am 18. November 2015 hatten einige hundert Menschen gegen eine AfD-Kundgebung auf dem Simsonplatz demonstriert. Wegen einer angeblich unerlaubten Ansammlung vor dem Landgericht landeten 57 von ihnen in einem Polizeikessel. Das Ordnungsamt verschickte daraufhin Bußgeldbescheide an die Betroffenen. Zusätzlich ermittelte die Staatsanwaltschaft Leipzig in 17 Fällen wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Diese Verfahren wurden mehrheitlich eingestellt – eines wurde an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben.

Laut Rechtsanwalt Jürgen Kasek legten etwa 30 Personen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes ein. Bislang ist kein Fall bekannt, in dem diese Personen tatsächlich zahlen mussten. Die Richter hatten die Verfahren entweder schon vor den auf den Einspruch folgenden Hauptverhandlungen eingestellt oder spätestens in deren Verlauf.

Kasek argumentierte vor Gericht, dass entgegen der Behauptung des Ordnungsamtes und der Polizei von der Ansammlung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgegangen sei. Selbst wenn eine Gefährdung vorgelegen hätte, wäre die von der Polizei beabsichtigte Verlagerung der Menschenmenge um einige Meter laut Kasek kein geeignetes Mittel gewesen, um den Missstand zu beheben. Zumindest ein Richter soll Kasek zufolge diese Einschätzung geteilt haben.

Aktuell läuft noch mindestens ein Hauptverfahren am Amtsgericht. Der Betroffene war am Dienstagnachmittag ohne Anwalt erschienen. Er gab an, die Durchsagen der Polizei – laut Richterin neun Stück – akustisch nicht verstanden zu haben. Nach Absprache mit einer Vertreterin des Ordnungsamtes will Richterin Birgit Riedel nun einen Polizisten als Zeugen hören. Dies soll voraussichtlich im Mai geschehen.

Dass sich das Amtsgericht bis dahin mit weiteren Einsprüchen beschäftigen wird, ist nicht auszuschließen.

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