Die „Scherbendemo“ im Januar 2015, bei der Polizisten, Geschäfte und das Amtsgericht mit Pflastersteinen beworfen wurden, hat für einen Antifa-Aktivisten nun Konsequenzen: Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Auf Steinen waren Spuren seiner DNA gefunden worden.

Das Amtsgericht Leipzig hat einen Antifa-Aktivisten wegen eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Er soll am 15. Januar 2015 jeweils einen Pflasterstein auf ein Friseurgeschäft in der Innenstadt und das Amtsgericht in der Südvorstadt geworfen haben.

An jenem Abend fand in Leipzig eine Spontandemonstration anlässlich des gewaltsamen Todes des Asylbewerbers Khaled Idris Bahray in Dresden statt. Die mehr als 600 Teilnehmenden vermuteten ein rassistisches Tatmotiv im Zusammenhang mit der damals noch starken Pegida-Bewegung und warfen der Polizei mangelhafte Spurensicherung vor. Später gestand jedoch ein Mitbewohner, Bahray infolge eines Streits um die Haushaltsführung getötet zu haben.

Einige Teilnehmer der Spontandemonstration in Leipzig warfen Pflastersteine. Neben Polizisten und dem Amtsgericht war unter anderem ein Friseurladen auf dem Dittrichring betroffen. Eigentümer ist der AfD-Politiker Ralf Nahlob, derzeit Pressesprecher in Leipzig und Mitglied im sächsischen Landesvorstand. In dem Geschäft entstand ein Sachschaden von rund 2.500 Euro.

Die Ermittlungsbehörden hatten auf zwei Steinen eine DNA-Spur des Angeklagten gefunden. Dieser erklärte vor Gericht, dass er sich am Startpunkt der Demo vor der Universitätsbibliothek zu Bekannten, die gerade Steine sammelten, gesetzt und auf die Objekte geniest habe. Amtsrichterin Ute Fritsch bewertete diese Darstellung als nicht glaubwürdig. Zudem sagte sie, dass die beiden Pflastersteine wahrscheinlich an einem anderen Ort aufgesammelt worden waren.

Der Angeklagte war im vergangenen Jahr wegen eines Angriffs auf drei Legida-Teilnehmer bereits zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Richterin Fritsch fasste beide Strafen zusammen und verurteilte ihn zu insgesamt zwei Jahren und neun Monaten. Einen Teil dieser Strafe hat er bereits abgesessen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Berufung oder Revision eingelegt werden.

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