Schadensersatzklage eines abgelehnten Dozenten: Oberlandesgericht Dresden entscheidet für den Freistaat
Für antifeministische Medien und Parteien war es ein großer Tag, als vor etwas mehr als einem Jahr das Landgericht Leipzig entschieden hatte: Unirektorin Beate Schücking hat eine weibliche Dozentin rechtswidrig einem männlichen Bewerber vorgezogen – unter anderem aus Gründen der Frauenförderung. Der Freistaat Sachsen sollte mehr als 300.000 Euro Schadensersatz zahlen. Doch nun korrigierte das Oberlandesgericht Dresden diese Entscheidung – und wies die Klage auf Schadensersatz ab.
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