Nach dem Tod der damals 28-jährigen Studentin Sophia Lösche im Sommer dieses Jahres hatten zahlreiche Rechtsradikale den Fall für ihre Zwecke missbraucht. Sie verwiesen darauf, dass sich die junge Frau für Geflüchtete engagiert hatte und damit selbst eine Verantwortung trage. Auf der Pro-Chemnitz/Pegida/AfD-Demonstration am 1. September 2018 in Chemnitz war ihr Foto zu sehen. Danach hatten Familienangehörige unter anderem Anzeige gegen Björn Höcke erstattet. Der Justizausschuss des Thüringer Landtages hat nun Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz ermöglicht.

Der Justizausschuss des Thüringer Landtages hat die Immunität des AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke aufgehoben. Das berichteten mehrere Medien am Freitag, den 14. Dezember. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ermittelt gegen den Politiker wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz. Familienangehörige der im Sommer getöteten Studentin Sophia Lösche hatten Höcke angezeigt.

Die damals 28-Jährige war im Juni von Leipzig aus aufgebrochen, um per Anhalter zu ihrer Familie nach Bayern zu fahren. Nach kurzer Zeit meldeten Freunde und Angehörige die Studentin als vermisst. Es begann eine Öffentlichkeitsfahndung sowohl von Polizei als auch Bekannten der jungen Frau. Eine Woche später fanden spanische Polizisten die Leiche. Zwei Tage zuvor war in Spanien ein tatverdächtiger Ausländer festgenommen worden.

Von Beginn an hatten Rechtsradikale den Tod der Frau für ihre Zwecke instrumentalisiert. Da sich Lösche für Geflüchtete eingesetzt hatte, sei sie selbst verantwortlich, so der Tenor. Familie und Freunde hatten zahlreiche Hassbotschaften bis hin zu Morddrohungen erhalten.

Bei einer AfD-Demonstration in Chemnitz am 1. September trugen Teilnehmende jenes Foto, das die Polizei zur Fahndung genutzt hatte. Andreas Lösche, der Bruder der Getöteten, kündigte kurz darauf an, rechtliche Schritte zu prüfen.

In einem Interview sagte er vor wenigen Tagen, dass gezeigt werden solle, dass Höcke „das Andenken meiner Schwester völlig durch den Dreck gezogen hat“. Niemand von der AfD habe der Familie persönlich Beileid ausgerichtet oder um Erlaubnis für die Verwendung des Fotos gefragt.

Die Anzeige richtete sich gegen Höcke, da dieser möglicherweise die Demonstration angemeldet hatte und später Fotos davon auf Facebook veröffentlichte. Wer das Foto vor Ort trug, ist bislang nicht bekannt.

Höcke argumentiert, dass er auf Facebook lediglich die Veranstaltung dokumentiert habe. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz muss nun entscheiden, ob gegen ihn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt und sie Anklage erheben möchte.

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Es gibt 4 Kommentare

Höcke erzählt viel, wenn der Tag lang ist und man darf nicht vergessen, dass es bei der AfD auch zum Opfermythos gehört, sich entsprechend zu äußern.
Es kann auch sein, dass Höcke nicht verstanden hat, dass es ein mehrstufiges Verfahren ist, dass zunächst mit der Ermöglichung der Ermittlungen beginnt.

Laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Chemnitz wurde die Immunität nicht aufgehoben.
“Eine Aufhebung der Immunität wurde nicht beantragt; dies wäre erst veranlasst, wenn im Ergebnis der Ermittlungen gegen Björn Höcke ein hinreichender Tatverdacht vorläge und damit Anklage zu erheben wäre.”
Bisher geht es lediglich um die Genehmigung, überhaupt ermitteln zu dürfen.

https://www.l-iz.de/melder/wortmelder/2018/12/Antrag-auf-Genehmigung-zur-Durchfuehrung-eines-Ermittlungsverfahrens-gegen-den-Abgeordneten-des-Thueringer-Landtages-Bjoern-Hoecke-250053

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