Steigende Kinderzahlen, ärgerliche Vergabepraxis und nun auch noch ein eindeutiges BGH-Urteil
Was da am Donnerstag, 20. Oktober, durch die Medien ging, war eine ziemlich verspätete kalte Dusche für die Stadt Leipzig: Der Bundesgerichtshof hatte drei Müttern aus Leipzig Recht gegeben in ihrer Klage für eine finanzielle Entschädigung wegen fehlender Kita-Plätze. Seit 2013 besteht der Rechtsanspruch auch für Kinder unter 3 Jahre. Dass es Leipzig erwischte, war natürlich kein Zufall.
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