Dass der neu verordnete Shutdown ab Montag, 2. November, so viele Menschen verbittert, hat auch damit zu tun, dass bei den Hilfen für die Betroffenen mit völlig unterschiedlichem Maß gemessen wird. Und vor allem in uralten Reflexen: Da waren riesige Milliardenbudgets sofort verfügbar, um Reiseveranstalter und Fluggesellschaften zu retten, die für das katastrophale fossile Zeitalter stehen. Aber Künstler, Solo-Selbstständige und selbst ALG-II-Bezieher wurden mit Almosen abgespeist. Verachtung drückt sich in Deutschland auch in Geld aus.

Darauf machte am Donnerstag, 28. Oktober, die https://ke-leipzig.de/ aufmerksam. Denn dort war man gründlich erschüttert über die magere Erhöhung der ALG-II-Bezüge ab 2021, die nun auch Solo-Selbstständige und hunderttausende freischaffende Künstler bekommen werden, denen man schon im ersten Shutdown im April empfohlen hatte: „Dann gehen Sie doch in Grundsicherung!“

Nur haben die Regelsätze mit Grundsicherung nichts zu tun. Was man freilich erst merkt, wenn man wirklich über längere Zeit davon leben muss, ohne in die Schuldenfalle zu geraten.

Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV-Regelsatz ab 2021 um 14 Euro auf dann 446 Euro im Monat zu erhöhen.

Das Problem bei diesen so niedrig wie möglich gerechneten Sätzen ist: Bei der Ermittlung der Regelbedarfe wird Bezug zur Vergleichsgruppe genommen, also derjenigen Haushalte in Deutschland, die zu den einkommensschwächsten 15 Prozent gehören. Das aber sind Menschen, die bereits an der Armutsgrenze leben, das, was man so in der Regel Niedriglöhner nennt, die nicht mal davon träumen, dass sie auch nur den gesetzlich vereinbarten Mindestlohn bekommen, denn sie arbeiten fast alle in prekären Jobs und in Branchen, in denen es keine Tarifbindung gibt.

Wobei viele von ihnen zu den ersten gehörten, die im Frühjahr mit den ersten Corona-Maßnahmen gefeuert wurden und folglich in „Hartz IV“ landeten.

Zur Ermittlung des Regelsatzes werden diese 15 Prozent und ihr viel zu geringes, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen noch einmal rund ein Drittel als vorgeblich „nicht regelsatzrelevant“ überwiegend willkürlich abzuziehen.

„Die Bemessung der Regelsätze ist seit längerem ein Problem“, kritisierte die Kirchliche Erwerbsloseninitiative. „Das hat beispielsweise dazu geführt, dass die Entwicklung der Regelsatzhöhe hinter der längerfristigen Lohnentwicklung zurückbleibt. Im Ergebnis werden daher die Unterschiede im Lebensstandard zwischen den Grundsicherungsbezieher/-innen und den Beschäftigten immer größer. Betroffene werden immer stärker abgehängt und können sich von dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen immer weniger leisten.

Wohlfahrtsverbände wie die Diakonie Deutschland fordern schon seit langer Zeit eine Erhöhung der Regelsätze und ebenso eine transparente, sach- und realitätsgerechte Berechnung selbiger. Die Kirchliche Erwerbsloseninitiative Leipzig (KEL) unterstützt diese Forderungen und beteiligt sich mit einer Unterschriftensammlung an den Aktionstagen „AufRecht bestehen“.

„Wir beraten Menschen, die direkt von den Auswirkungen der niedrigen Regelsätze betroffen sind“, begründet Marco Ringeis von der KEL das Engagement der Einrichtung. „Und durch die Coronakrise verschlechtert sich die Lebenslage der Ratsuchenden noch mal erheblich.“

So würden steigende Lebensmittelpreise oder auch der Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Desinfektionsmitteln und Masken bei den von Armut betroffenen Menschen zur weiteren Verschärfung des Mangels führen. Kleine Firmen, Erwerbstätige und manch andere Gruppen bekommen zum Teil Hilfen oder Kurzarbeitergeld. Ringeis mahnt an, dass dagegen bei den Ärmsten eine Unterstützung in der Krise gänzlich fehlt.

Minijobber/-innen erhielten z. B. nicht einmal Kurzarbeitergeld. Daher unterstütze die KEL ebenfalls die Forderung nach einem sofortigen Corona-Zuschlag von 100 Euro auf die Regelsätze, um die schlimmste Not abfedern zu können. Durch die Auswirkungen der Coronakrise sei in den nächsten Monaten mit einem massiven Anstieg der Erwerbslosigkeit, Einkommensarmut und der Insolvenzen zu rechnen.

Was dann dazu führt, dass immer mehr von jenen, die sich bislang mit schlecht bezahlten Jobs oder Solo-Selbstständigkeit eine relativ unabhängige Existenz erhalten haben, zwangsläufig zu „Hartz IV“-Beziehern werden. Was schon, wenn man es schreibt, abschätzig klingt.

Während die einmalige Chance, das kärgliche Gnadenbrot für alle, die schon vor Corona „geopfert“ wurden, um „Arbeitskosten einzusparen“, endlich durch eine verlässliche echte Grundsicherung abzulösen, vertan wurde. Die heißt Bedingungsloses Grundeinkommen.

Und das wird noch viel wichtiger werden, wenn die europäischen Gesellschaften künftig immer wieder auf neue Pandemien und Krisen reagieren müssen.

Am 25. September begann deshalb auch in der Europäischen Union die Unterschriftensammlung für die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Start bedingungsloser Grundeinkommen in der gesamten EU“. In ihr wird die Europäische Kommission aufgefordert, „einen Vorschlag für bedingungslose Grundeinkommen in der gesamten EU zu machen, welche die regionalen Ungleichheiten verringern, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU zu stärken“.

Die Coronakrise wäre der ideale Zeitpunkt gewesen, die Grundsicherung genau auf so ein zukunftsfähiges Fundament zu stellen und vor allem die tiefsitzende Angst aus der Gesellschaft zu nehmen, dass der nächste Shutdown auch gleichzeitig der Verlust der existenziellen Basis sein könnte. Das wäre ein anderes Nachdenken über Grundsicherung. Und über eine Gesellschaft, die Solidarität erst einmal mit den wirklich Schwachen zeigt und nicht mit riesigen Summen Wirtschaftszweige rettet, die für ein fatales, umweltzerstörendes Wirtschaften stehen.

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