Es ist im Arbeitsschutzgesetz keineswegs klar geregelt, welche Wechselintervalle für Sicherheitsschuhe vorgesehen sind. Daher ist auch nicht festgelegt, in welchen Abständen der Arbeitgeber neue Schuhe beschaffen muss, da das grundsätzlich natürlich sowohl von den Arbeitsbedingungen als auch von der Arbeitsumgebung abhängt. Allerdings empfiehlt die Berufsgenossenschaft den jährlichen Tausch der Arbeitsschuhe, was ich seinerzeit auch meinem Arbeitgeber weitergegeben haben – leider ohne Erfolg.
Letzten Monat hat allerdings ein kleinerer Arbeitsunfalls dazu geführt, dass ich mich erneut in die Thematik einlesen musste. Ich bin im Rahmen meiner Tätigkeit auf dem Bauhof, versehentlich in einen Holzcontainer gefallen und dabei mit dem Fuß auf einem unsachgemäß entsorgten Holzstück mit vielen Nägeln gelandet. Mein Sicherheitsschuh hat zum Glück gute Arbeit geleistet und meine Füße vor dem Eindringen der Fremdkörper bewahrt, allerdings hatte die Sohle anschließend diverse Löcher vorzuweisen.
Da wir auf dem Bauhof ja auch in Kontakt mit Sondermüll kommen, wozu auch Säuren und Laugen und andere Arten von Lösungsmitteln zählen, stellte sich jetzt für mich die Frage, ob ich Anspruch auf ein paar neue Arbeitsschuhe habe, bzw. ab welchem Zeitpunkt ein derartiger Schuh getauscht werden muss.
Dazu muss ich erwähnen, dass es Sicherheitsschuhe in verschiedenen Schutzklassen gibt. Es fängt an mit der Schutzklasse SB mit Zehenlappe, offenem Fersenbereich und Antistatik und steigert sich dann von S1 mit geschlossenem Fersenbereich über S2 mit Schutz vor Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme bis zu S3, die zusätzlich eine durchtrittsichere Sohle hat- was in diesem Fall mein Glück war. Da wir wie gesagt mit Säuren und anderen giftigen Flüssigkeiten in Kontakt kommen können, tragen wir auf dem Bauhof Schuhe der höchsten Sicherheitsklasse.
Wieder wühlte ich mich durch zahlreiche Gesetzestexte und Foren im Internet allerdings erneut ohne Erfolg. Der Gesetzgeber regelt leider absolut nicht, wann ein Arbeitsschuh ersetzt werden muss, bzw. dass der Arbeitgeber zum Ersatz verpflichtet ist. Es werden immer nur Empfehlungen ausgesprochen aber keine konkreten Vorschriften erteilt. Auf der anderen Seite gibt es diverse Gesetzesurteile, wonach einem Arbeitgeber gekündigt werden kann, wenn er das vom Arbeitgeber angeordnete Tragen von Sicherheitsschuhen verweigert. Aber das nur am Rande und auch nur kurz um die Gesetzeslage in Deutschland kurz zu erwähnen …
Jedenfalls habe ich nur schwammige Ausführungen finden können, ohne konkrete Regelungen über entsprechenden Handlungsbedarf der Arbeitgeber bei Beschädigungen des Arbeitsschutzes. Glücklicherweise hat mein Arbeitgeber in diesem Fall ausgesprochen gut reagiert, und mir beim Vorzeigen der beschädigten Sohle meines Sicherheitsschuhs sofort eine Erstattung ermöglicht.
Daher ist hier meine Empfehlung für jeden im Einzelfall direkt mit dem Arbeitgeber zu sprechen, da nach meinen Erfahrungen diese doch in jedem Fall bemüht sind, ihren Arbeitnehmern einen guten Arbeitsschutz auf ihre Kosten zu ermöglichen.