Audio – Stadtrat 21.05.2014: Petition zum Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in städtischen Unternehmen
In allen städtischen Eigengesellschaften oder Mehrheitsbeteiligungen sollen zukünftig entsprechend der Petition betriebsbedingte Beendigungskündigungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn betriebliche Gründe keine andere Möglichkeit mehr für eine zwingend nötige Personalreduzierung bieten, insbesondere wenn die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens massiv bedroht ist. Die Betroffenen sollen über freie vergleichbare Stellen im Stadtkonzern (Eigengesellschaften oder Mehrheitsbeteiligungen) informiert und der Verwaltungsausschuss des Stadtrates soll Beteiligungsausschuss in jedem dieser Fälle informell beteiligt werden.













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