Die Beschlusspunkte in der Stadtratsversammlung vom 17. September 2014 waren kurz und klar. Die Bürgerstiftung Leipzig heißt nun "LEIPZIGSTIFTUNG - Bürgerschaftliche Tradition seit 1799" und erhielt eine neue Satzung. Die Debatte entspann sich vor allem und erneut um das Thema öffentliche Einsicht und Transparenz der Stiftung. Katharina Krefft (Die Grünen) hinterfragte wiederholt, wie die Stiftung nun wirklich agiert.

Zum Beispiel beim Abriss des Henriette-Goldschmidt-Hauses, eine Frage Kreffts auch warum Grundstücksverkäufe zum Beispiel an die GRK-Holding so verlaufen, wie in der Fregestraße 1und 3 geschehen. Vor allem aber treibt die Stadträtin um, warum es keine transparente Berichterstattungen der Stiftung an den Stadtrat gibt? Die öffentliche Darstellung des Stiftungszweckes sei damit nicht gegeben, so Krefft am 17. September im Rat.

Ansbert Maciejewski (CDU) verwies in seinem Beitrag nach grundsätzlicher Zustimmung auf die zurückliegenden 5 Jahre der Debatten und Überlegungen und betonte, dass die Satzung wenigstens ein erster Schritt in Richtung mehr Transparenz bei der alteingessenen, privaten Stiftung sei. Ines Hantschik (WVL) wies in einem Redebeitrag darauf hin, dass es sich weiterhin um eine private und keine städtische Stiftung handelt.

Annette Körner (Grüne) machte jedoch nochmals deutlich, dass einerseits nach außen der Eindruck entstünde, es handele sich aufgrund der Namensgebung der Stiftung um einen irritierenden Eindruck, es sei eine städtische Stiftung. Ihr als Beirätin seien zum Beispiel jedoch die Hände gebunden, die Beschlüsse der nun “Leipzigstiftung” heißenden Institution öffentlich zu machen.

Der verabschiedete Beschluss zur Umbenennung und der neuen Satzung

1. Die “Bürgerstiftung Leipzig” erhält den Namen “LEIPZIGSTIFTUNG” – Bürgerschaftliche Tradition seit 1799.

2. Die Ratsversammlung beschließt die Satzung “LEIPZIGSTIFTUNG” Bürgerschaftliche Tradition seit 1799 (Stand:18.06.2014) gemäß Anlage 6 (siehe Link zum PDF)

3. Die Satzung “LEIPZIGSTIFTUNG” – Bürgerschaftliche Tradition seit 1799 tritt mit der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde in Kraft. Zugleich tritt die Stiftungssatzung vom 07.04.1994 (Anlage 1) außer Kraft.

Zum Abriss des Henriette-Goldschmidt-Hauses vom 16. März 2010 auf L-IZ.de
Trauriges Jubiläum: Vor 10 Jahren wurde das Henriette-Goldschmidt-Haus abgerissen

Zum Artikel vom 3. September 2014 auf L-IZ.de
Neue Satzung für umbenannte Bürgerstiftung Leipzig: Transparenz ist nicht erwünscht

Zur neuen Satzung der Bürgerstiftung Leipzig “LEIPZIGSTIFTUNG” – Bürgerschaftliche Tradition seit 1799

https://ratsinfo.leipzig.de/bi/___tmp/tmp/45-181-136647041881/647041881/01001041/41-Anlagen/06/V-ds-828-anlage1-nf-1.pdf
Es diskutieren Katharina Krefft (Grüne), Ansbert Maciejewski (CDU), Ines Hantschik (WVL) und Annette Körner (Grüne)

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar