Sachsen braucht ein modernes Vergabegesetz. Da das Gesetz der CDU/FDP-Koalition diesen Anspruch in keinster Weise Rechnung trägt, wollen die Oppositionsfraktionen Grüne, Linke und SPD den Handlungsdruck mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf erhöhen. Die Grüne-Fraktion will über einen Änderungsantrag dem Gesetzentwurf von Linken und SPD sowie der DGB-Kampagne "Billig kommt teuer" beitreten.

“Mit dem Änderungsantrag gelingt es uns, einen gemeinsamen Gesetzentwurf der demokratischen Oppositionsfraktionen im Sächsischen Landtag vorzulegen. Bündnis 90/Die Grünen möchten außer den wichtigen sozialen Kriterien wie Tariftreue und Mindestlohn auch ökologische Standards für die Vergabe öffentlicher Mittel in Sachsen festlegen”, erklärt Michael Weichert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion.

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“Insbesondere mit der Betrachtung von Lebenszykluskosten bekommen die Beschaffungsstellen der öffentlichen Hände ein Instrument, mit dem sie nicht mehr nach dem billigsten Angebot gehen müssen, sondern alle Kosten für die Gesellschaft, die eine Beschaffung oder Investition verursacht, berücksichtigt werden. So können öffentliche Aufträge volkswirtschaftlich ökonomisch und im Interesse folgender Generationen nachhaltig vergeben werden”, führt Weichert aus.

“Wir wollen Tariftreue und fairen Wettbewerb, dies schützt Arbeitnehmer wie Unternehmen vor Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung. Gerade dem sächsischen Handwerk und dem Klein- und Mittelständlern können wir so direkt über öffentliche Vergaben helfen, sich gegen Billigkonkurrenz durchzusetzen. Wir wollen Wettbewerb, wir wollen Transparenz. Dies schreibt das Vergaberecht vor. Aber wir wollen und brauchen keinen Wettbewerb um jeden Preis – sondern einen Wettbewerb nach bestimmten sozialen und ökologischen Standards. Wir wollen, dass gute Arbeit auch fair bezahlt wird”, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher, Stefan Brangs, der SPD-Landtagsfraktion.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Karl-Friedrich Zais, fügt hinzu: “Die Anfang März von acht Landesregierungen eingebrachte Gesetzesinitiative zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro zeigt, dass unser gemeinsamer Vergabegesetzentwurf auf der Höhe der Zeit ist. Denn er beinhaltet diesen Maßstab als ein wichtiges Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen.”

Der gemeinsame Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Fraktionen Linkeund SPD-Fraktion “Gesetz zur Neufassung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen und zur Änderung weiterer Vorschriften”:
www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Aenderungsantraege/AEA_SaechsVergabeG_Gruene-Linke-SPD.pdf

DGB-Kampagne “Billig kommt teuer”:
www.billig-kommt-teurer.de/index.php?entry_id=1&news_id=207

13 von 16 Ländern haben in den vergangenen Jahren ein neues Vergabegesetz beschlossen. Zentrale Regelungen betrafen immer wieder Kriterien zur nachhaltigen Beschaffung, soziale und ökologische Mindeststandards sowie die Bindung der Vergabe an Tarif- bzw Mindestlöhne. Nur die drei Bundesländer Sachsen, Bayern und Hessen hinken mit ihren Gesetzesregelungen hinterher.

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