Die Landesdirektion Leipzig hat der BMW AG für das Werk am Standort Leipzig die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Änderung der Anlage zur Herstellung, Lackierung und Montage von Kunststoffteilen erteilt. Das Vorhaben umfasst sowohl bauliche Änderungen einschließlich der zugehörigen Gebäudetechnik als auch technologische Änderungen in den Fertigungsbereichen Spritzguss und Lackierung.

Die jetzt genehmigten Änderungen des BMW Werkes Leipzig erfolgen unter Beibehaltung der Gesamtkapazität des Werkes und der Kapazität der Rohkarossenfertigung. Sie dienen der Optimierung der Fertigungsabläufe für die Produktion von Kunststoffteilen. Die notwendigen Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung der zuständigen Fachbehörden geprüft.

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Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid, deren Einhaltung behördlich überwacht wird, sollen sicherstellen, dass die Anlage bestimmungsgemäß betrieben wird und insbesondere die einschlägigen Vorschriften zur Gewährleistung der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes eingehalten werden. Darüber hinaus wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass das Vorhaben keine nachhaltigen Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Gewässer, Boden, Klima und Luft sowie Menschen, Sach- und Kulturgüter haben wird.

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