Im vergangenen Jahr hat der Freistaat fast 38 Millionen Euro Fördermittel an junge Fachkräfte zugesichert, die ihre Meisterprüfung oder einen anderen anerkannten Fortbildungsabschluss ablegen wollen. 8,36 Millionen Euro (22 Prozent) davon sind Mittel des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, den Rest hat der Bund beigesteuert.

Beantragen können die Aufstiegsförderung Handwerker und andere Fachkräfte mit abgeschlossener Erstausbildung oder vergleichbarem Berufsabschluss, die sich auf einen anerkannten Fortbildungsabschluss vorbereiten wie z.B. Meister, Techniker, Betriebswirt, Programmierer oder Betriebsinformatiker. Die Zahl der Antragsteller ist zwar leicht zurückgegangen, dafür hat sich die Summe der Förderzusagen um fünf Prozent erhöht.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …

“Das Meister-BAföG ist ein erfolgreiches Programm, denn es ist auf den Bedarf der meistens sehr jungen Fachkräfte ausgerichtet”, freut sich Staatsminister Sven Morlok über die nach wie vor große Nachfrage nach dieser gezielten Arbeitsmarktförderung. “Wer sich für die Meisterprüfung entscheidet, ist bereit Verantwortung zu übernehmen. Das Meister-BAföG stärkt nicht nur das heimische Handwerk. Es trägt auch dazu bei, dass Handwerksbetriebe Lehrstellen bereitstellen können. Damit ist es gleich eine doppelte Investition in kluge Köpfe – und damit in die Zukunft des Freistaats.”

2012 profitierten insgesamt 8.773 Leistungsempfänger vom Meister-BAföG (17 weniger als 2011). Mehr als drei Viertel waren unter 35 Jahre alt. 42 Prozent (3.706) der Empfänger waren Frauen – ihre Zahl stieg gegenüber 2011 um 2,5 Prozent an.

Der überwiegende Teil der Empfänger (4.934 Personen) nahm an einer Teilzeitfortbildung teil, 3.839 der Geförderten absolvierten eine Vollzeitfortbildung. Bei Vollzeitlehrgängen werden monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt (u. U. auch für Familienangehörige) und zu notwendigen Kinderbetreuungskosten hälftig als Zuschuss und hälftig als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Darüber hinaus werden bei Voll- und Teilzeitkursen 30,5 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst, und der Rest als zinsgünstiges Darlehen bereitgestellt.

Weitere Infos unter
www.meister-bafoeg.info

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