Der Landkreis Nordsachsen erhält rund 1,76 Millionen Euro aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“. Umweltstaatssekretär Herbert Wolff übergab heute, 27. Februar 2017, in Torgau drei Förderbescheide an Landrat Kai Emanuel. Die Musikschule „Heinrich Schütz“ in Torgau erhält zwei Förderbescheide in Höhe von mehr als 1,4 Millionen Euro für die energetische Komplexsanierung. Das Gebäude wurde 1926 errichtet und im Jahr 1992 letztmalig instand gesetzt. Nun werden der Keller, die Fassade und das Dach saniert sowie das Heizungssystem modernisiert. Die damit zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Bundes- und Landesbudget des Programms werden ergänzt durch mehr als 93 000 Euro Eigenmittel des Landkreises.

„Mit der energetischen Sanierung der Musikschule wird eine für die Kultur- und Bildungslandschaft wichtige Einrichtung in der Region modernisiert“, sagte Staatssekretär Herbert Wolff. „Gleichzeitig spart der Landkreis mit dieser Sanierungsmaßnahme Energie ein und kann so die Betriebskosten senken sowie den Ausstoß von Kohlendioxid verringern.“

Der dritte Fördermittelbescheid beinhaltet rund 364 000 Euro Finanzhilfen für die Umstellung und Neuausstattung der Telekommunikationssysteme auf Voice over IP  an allen Verwaltungsstandorten des Landratsamtes. Der Landkreis steuert selbst mehr als 121 000 Euro Eigenmittel bei, so dass es sich um eine Gesamtmaßnahme in Höhe von 485 000 Euro handelt. „Auch wenn es für den Bürger nicht immer gleich erkennbar ist, gehört zu einem lebenswerten Umfeld auch eine leistungsfähige Kommunalverwaltung, die fit für die Zukunft gemacht werden muss“, so Wolff.

„Die Investitionsprioritäten der Landkreise, Städte und Gemeinden in Sachsen sind vielfältig. Im Programm „Brücken in die Zukunft“ konnten die Kommunen selbst entscheiden, was ihnen wichtig ist“, so der Staatssekretär abschließend.

Das Programm „Brücken in die Zukunft“ wurde vom Sächsischen Landtag im Dezember 2015 aufgelegt. Mit insgesamt 800 Millionen Euro ist es das größte Investitionsprogramm in die kommunale Infrastruktur seit dem Jahr 1990. Es dient der weiteren Verbesserung der Infrastruktur in den sächsischen Städten, Gemeinden und Landkreisen. Die sächsischen Kommunen hatten im Vorfeld des Förderverfahrens Maßnahmepläne erstellt, die durch die Staatsregierung bestätigt wurden.

Etwa 156 Millionen Euro des Programms stammen aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes. Jeweils 322 Millionen Euro stammen vom Freistaat und von der kommunalen Seite. Ergänzend werden Landesmittel eingesetzt. Bei einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent werden insgesamt Investitionen von mehr als eine Milliarde Euro ermöglicht.

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