Die Maßnahmen für das als Beobachtungsgebiet geltende Stadtgebiet Leipzig werden um weitere 30 Tage verlängert. Grund ist ein amtlich festgestellter Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel in Markkleeberg (Landkreis Leipzig) am 13. März. Darüber hinaus bleibt der am 24. Februar gebildete Sperrbezirk für die Leipziger Stadtteile Zentrum, Südvorstadt, Schleußig, Plagwitz, Lindenau und Leutzsch noch bis 17. März bestehen.

Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt weist nachdrücklich darauf hin, dass weder verendete noch lebende Wildvögel vom Fundort weggebracht werden dürfen. In jedem Fall ist das Amt zu informieren, wenn tote oder kranke Wasservögel, Watvögel oder Raubvögel gefunden werden. Die für den Sperrbezirk und für das Beobachtungsgebiet (gesamte Stadt Leipzig) geltenden Maßnahmen sind auf der Internetseite  www.leipzig.de bekannt gemacht. Ebenso gilt nach wie vor für alle gehaltenen Vögel im Freistaat Sachsen die Aufstallungspflicht.

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