In der heutigen Landtagsdebatte über das „Sächsische Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz“ hat Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, die bekannte ablehnende Position der Linken dazu: „Wir sprechen heute über das Sächsische Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz. Allein der Titel ist verharmlosend. Wir reden über Freiheitsentzug für Geflüchtete, für schutzsuchende Menschen. Und dies auch noch auf einer aus unserer Sicht rechtlich fragilen Basis.“

„Sachsen ist nach Hamburg das zweite Bundesland, das von der Möglichkeit der  Errichtung eines Ausreisegewahrsams Gebrauch machen will. Dies ermöglicht das im Juli 2015 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung.

Und dies markiert bereits das erste Argument gegen dieses Vorhaben: Wir müssen den § 62b Aufenthaltsgesetz als Land nicht anwenden. Im rot-grün regierten Hamburg war die Schaffung der dortigen Einrichtung hoch umstritten.

Schauen wir uns die hiesigen Zahlen an, können wir sehr deutlich sehen, dass die Abschiebungen auch ohne Inhaftierungen massiv steigen. Im letzten Jahr verzeichnen wir in Sachsen fast eine Verdopplung zum Vorjahr 2015 auf 3377 Menschen und beobachten immer rigidere Mittel. 20 Mal wurden bei Abschiebungen Familien getrennt, immer wieder werden gut integrierte Menschen aus ihrem hier neu aufgebauten Leben gerissen, und wir wissen dank der Recherchen des Sächsischen Flüchtlingsrates, dass es immer wieder zur Abschiebung kranker Menschen gekommen ist. Zur harten Hand bei Abschiebungen von Menschen ins Ungewisse, in Not, Armut und Ausgrenzung, soll nun noch ein Abschiebegefängnis light hinzukommen.

Daraus kann nur geschlussfolgert werden, dass die Koalition beweisen will, dass Sachsen vor nichts zurückschreckt. Eben auch nicht vor der Inhaftierung von Menschen, inklusive Familien, Kindern und Schutzbedürftigen. Wie bereits in der letzten Plenardebatte dargelegt, lehnen wir als Linke Abschiebehaft grundsätzlich ab. Denn Flucht ist kein Verbrechen!

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