Sommerferien – Zeit für Urlaub und Entspannung. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Zeit jedoch, um den einen oder anderen Euro hinzuzuverdienen und das Taschengeld aufzubessern. Nun gelten auch für Ferienjobber bestimmte gesetzliche Regelungen. Weil sie neben den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes auch mit dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht in Berührung kommen, gibt es viele Fragen zu beantworten.

Aus diesem Grund aktualisiert das Sächsische Staatministerium der Finanzen alljährlich seinen gefragten Wegweiser „Aushilfs- und Ferienjobs von Schülern und Studenten“. Dieser informiert umfangreich unter anderem über die Steuerpflicht der Vergütungen, über die Erstattung zu viel entrichteter Lohnsteuer oder zur Sozialversicherungspflicht.

Die Druckfassung der Broschüre kann im Internet unter http://www.publikationen.sachsen.de heruntergeladen werden. Wer lieber das gedruckte Heft in den Händen hält, bestellt kostenlos unter:

Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30
01127 Dresden
Tel. 0351/2103671 oder 2103672
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Allgemeine Fragen rund um das Thema Lohn- und Einkommensteuer beantwortet auch das Info-Telefon der Finanzämter. Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0351 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).

Direkt zur Broschüre | https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10845

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