Die Sächsische Staatsregierung hat heute das zweite Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes zur Anhörung freigegeben. Dazu erklärt der behindertenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Gernot Krasselt: „Mit der heutigen Freigabe des Gesetzentwurfes zur Anhörung bekennt sich der Freistaat zum Landesblindengeld, wie es bereits im Koalitionsvertrag deutlich wird. Mit der Erhöhung der Nachteilsausgleiche wird eine wichtige Forderung der CDU-Fraktion aus den vergangenen Haushaltsverhandlungen umgesetzt. Weiterhin sehe ich es positiv, dass zukünftig auch gleichzeitig Blinde und Gehörlose einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich geltend machen können.“

„Ich freue mich, dass diese Erhöhung zum 1. Januar 2018 den Betroffenen zugute kommt und werde mich für ein weiteres reibungsloses parlamentarisches Verfahren einsetzen.“

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