Am Freitag, 27. Oktober, können sich interessierte Leipziger im Stadtbüro (Katharinenstraße 2) ab 10 Uhr kostenlos zum „Einbruchschutz“ informieren. Bis 18 Uhr steht die Polizei unter anderem zu den Aspekten „sicherheitsbewusstes Verhalten“ und „Sicherungstechniken“ für Fragen zur Verfügung.

Neben individueller Beratung und einer kleinen Ausstellung zur technischen Prävention werden um 10:30 Uhr und um 16:30 Uhr kurze Expertenvorträge über die Einbruchsituation in Leipzig sowie Präventionsmöglichkeiten für Wohnungen und Häuser angeboten. Für die zwei Kurzvorträge sind keine Anmeldungen erforderlich. Ergänzend dazu liegt umfangreiches Informationsmaterial aus.

Die Veranstaltung im Stadtbüro steht im Zusammenhang mit dem Tag des Einbruchschutzes am 29. Oktober. Unter dem Motto „Eine Stunde mehr für mehr Sicherheit“ findet dieser jährlich am Tag der Zeitumstellung statt, wenn die mitteleuropäische Sommerzeit endet. Die dadurch gewonnene zusätzliche Stunde sollen die Bürger nutzen, sich über Einbruchschutz zu informieren und darüber nachzudenken, die Sicherheitsempfehlungen in ihrem Alltag umzusetzen.

Die am 27. Oktober angebotene sicherheitstechnische und kostenlose Beratung der Polizei kann auf Wunsch auch direkt zu Hause erfolgen, um auf örtliche und räumliche Besonderheiten eingehen zu können. Terminvereinbarungen für die Stadt und den Landkreis Leipzig sind bei der polizeilichen Beratungsstelle, Tel. 0341 9604951, möglich.

Des Weiteren informiert der Kommunale Präventionsrat Leipzig umfangreich auf der Internetseite www.leipzig.de/einbruch, unter anderem auch über Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch finanziell unterstützt. Bereits seit dem Jahr 2015 fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen des Einbruchschutzes. Der staatliche Investitionszuschuss wurde seitdem sukzessive ausgeweitet. Gefördert wird beispielsweise der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren, der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder baugebundene Assistenzsysteme wie Gegensprechanlagen und Bewegungsmelder. Die Förderung ist nur dann möglich, wenn die von der KFW vorgeschriebenen technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. Neu seit dem 15. September 2017 ist die Staffelung der Zuschussbeträge, das heißt, für die ersten 1.000 Euro der Investitionskosten für Einbruchschutzmaßnahmen ist ein Zuschuss von nun 20 Prozent möglich. Für die darüberhinausgehenden Kosten werden 10 Prozent gefördert.

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