Mieter müssen ihre Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2016 nach Angaben des Mietervereins Leipzig spätestens bis Ende des Jahres erhalten. Verpasst der Vermieter diesen Termin, kann er keine Nachzahlungen mehr für die Abrechnungsperiode 2016 fordern.

„Wer als Mieter die Abrechnung noch rechtzeitig erhält, sollte diese sorgfältig prüfen, bevor er auf eine eventuelle Nachforderung des Vermieters zahlt“, warnt Anke Matejka, Vorsitzende des Mietervereins Leipzig, und erklärt: „Ungefähr jede zweite Abrechnung ist nach den Erfahrungen falsch. Gerade Abrechnungen, die in letzter Sekunde noch erstellt werden, sind oft fehlerhaft. Eine genaue Prüfung lohnt also.“

Die häufigsten Fehler sind:

  • Verwaltungs- oder Reparaturkosten sind keine Betriebskosten. Mieter müssen – egal, was im Mietvertrag steht – nicht für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen oder Reparaturen im Haus bzw. in der Wohnung zahlen. Das ist immer Sache des Vermieters.
  • Wartungskosten für Fahrstuhl oder Heizung sind Betriebskosten. Auch hier müssen Mieter keine Reparaturkosten zahlen, selbst dann nicht, wenn sie sich hinter sogenannten „Vollwartungsverträgen“ verbergen. Hier muss der Vermieter anteilige Reparaturkosten herausrechnen.
  • Hausmeisterkosten müssen nur insoweit bezahlt werden, als der vom Vermieter nicht zu Verwaltungs- oder Reparaturarbeiten eingesetzt wird.
  • Die Prämien für Gebäude- und Haftpflichtversicherungen sind Betriebskosten, die der Mieter, soweit das im Mietvertrag vereinbart ist, bezahlen muss. Zu den umlagefähigen Versicherungskosten gehören aber keine Kosten für sonstige Versicherungen des Vermieters, wie zum Beispiel Rechtsschutz-, Hausrat- oder Mietverlustversicherungen.
  • Bei der Betriebskostenabrechnung müssen alle Wohnungen des Hauses mit einbezogen werden, auch die vom Vermieter bewohnte Wohnung oder die Wohnung des Hausmeisters. Für leerstehende Wohnungen muss der Vermieter die anteiligen Betriebskosten übernehmen.

Weitere Informationen zum Thema Betriebskostenabrechnung in der Mieterbund-Broschüre „Die zweite Miete“. Sie kostet 6 Euro und kann beim DMB-Verlag, 10169 Berlin, bzw. unter www.mieterbund.de (zzgl. 1,50 Euro Versandkosten) bestellt werden.

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