In seiner gestrigen Sitzung hat der Stadtrat den Weg für die Öffnung der Läden im Leipziger Zentrum am 18. März freigemacht. Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD Leipzig kritisiert diese Ignoranz gegenüber Arbeitnehmerrechten. Sie unterstützt ver.di in ihren Bemühungen um eine gerichtliche Überprüfung der entsprechenden Verordnung.

Laut Programm von „Leipzig liest“ und Buchmesse finden am Sonntag, den 18. März zwischen 10 und 18 Uhr, also zu den avisierten Öffnungszeiten in der Innenstadt, genau 46 Veranstaltungen im Leipziger Stadtgebiet – außerhalb der Messe – statt. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum gibt es laut Messeprogramm 509 Veranstaltungen auf dem Messegelände. „Wo der Schwerpunkt der Buchmesse liegt, ist damit eindeutig“, erklärt Jadranka Cesljarevic, Vorsitzende der AfA Leipzig.

Von den 46 Veranstaltungen, die nicht auf dem Messegelände stattfinden, finden nur 14 im Leipziger Zentrum statt, für welches die Sonderöffnung erlaubt wurde. „Bei dieser Zählung waren wir schon sehr großzügig und haben auch Stadtführungen sowie Führungen durch Dauerausstellungen in den Museum mitgezählt“, so Cesljarevic weiter.

Bei allem Erfolg, den wir den Veranstaltern dieser 14 Veranstaltungen wünschen, kann man doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass sie Besucherströme auslösen, die größer sind, als diejenigen, die aus der Ladenöffnung selbst resultieren. Aber genau das hat das Oberverwaltungsgericht erst im Dezember zum entscheidenden Kriterium gemacht. Nur wenn belastbare Zahlen über zu erwartende Veranstaltungsbesucher vorliegen, die glaubhaft zeigen, dass mehr Menschen durch die Veranstaltungen angezogen werden, als durch die geöffneten Läden, ist eine Ladenöffnung am Sonntag gestattet.

„Es ist offensichtlich: Die Buchmesse dient als Vorwand, um die Läden in der Innenstadt zwei Wochen vor Ostern öffnen zu können. Das aber ist kein gerichtsfester Grund, um Verkäuferinnen und Verkäufer und deren Familien die nötige Erholung und Sonntagsruhe zu rauben. Wir unterstützen daher ver.di, die entsprechende Verordnung vor dem Oberverwaltungsgericht prüfen zu lassen. Die Stadtverwaltung könnte sich diese weitere Klatsche des Oberverwaltungsgerichts aber auch sparen – und dem Stadtrat mitteilen, dass die Voraussetzungen fehlen, um eine gerichtsfeste Verordnung zur Ladenöffnung am 18. März fehlen“, fordert die Vorsitzende der sächsischen Arbeitnehmer*innen in der SPD und Mitglied im Bundesvorstand, Irena Rudolph-Kokot abschließend.

Welche Veranstaltungen wann und wo im Rahmen von „Leipzig liest“ stattfinden, kann jeder leicht herausfinden. Die Suchmaske von „Leipzig liest“ (http://www.leipziger-buchmesse.de/ll) erlaubt die Suche nach Ort und Zeitraum.

Der Stadtrat tagt: Verkaufsoffener Sonntag zur Buchmesse beschlossen

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