Seit dem 1. Oktober 2017 dürfen gleichgeschlechtliche Paare auch in Deutschland endlich den Bund der Ehe eingehen. Mit den Stimmen der sächsischen Bundestagsabgeordneten von Linke, SPD und Grüne wurde das Institut der Ehe für Lesben und Schwule geöffnet.

Gegen den Gesetzentwurf stimmten alle 17 sächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten (siehe Abstimmungsergebnis). Ebenso stimmte die Sächsische Staatsregierung im Bundesrat dem Gesetzesentwurf nicht zu. Mit dem Gesetz haben gleichgeschlechtliche Paare nun die Möglichkeit, direkt eine Ehe einzugehen bzw. ihre vorher geschlossene Eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe nach Art. 20a Lebenspartnerschaftsgesetz umzuwandeln.

In den ersten neun Monaten seit der Eheöffnung haben in Sachsen 565 Paare eine Ehe geschlossen und 466 ihre Lebenspartnerschaft umwandeln lassen .

Dazu erklärt Sarah Buddeberg, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Fraktion Die Linke:

Seit einem Jahr haben nun auch gleichgeschlechtliche Paare das Recht, Ja zur Ehe zu sagen – und nicht mehr „nur“ zur eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ich freue mich natürlich über jedes Paar, das sich jetzt trauen lässt. Denn sie zeigen, wie wichtig der Kampf für die Rechte Homosexueller für so viele Menschen ganz persönlich ist.

Offensichtlich haben viele Lesben und Schwule nur darauf gewartet, dass die Politik endlich den Weg frei macht. Denn innerhalb von nur neun Monaten haben sich 1.031 Paare dazu entschlossen, zu heiraten oder ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Das übersteigt sogar die Gesamtzahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften zwischen 2014 und 2017 ! Viele haben prompt die Möglichkeit genutzt, ein „Upgrade“ vorzunehmen und aus der zweitklassigen „Homoehe“ eine erstklassige Ehe zu machen.

Dennoch ist es noch ein weiter Weg bis zur echten und vollständigen Gleichstellung. Homosexuelle können zwar jetzt wie Heterosexuelle ihre Hochzeit feiern, werden aber an vielen Stellen dennoch ungleich behandelt. Beispielsweise können gleichgeschlechtliche Paare trotz Eheumwandlung ihre Steuern nachträglich nicht zusammen veranlagen, auch wenn sie dadurch rückwirkend als Ehepartner_innen gelten und mit dem Zusammenveranlagen auch vom Ehegattensplitting profitieren könnten.

Auch wenn ein Kind in eine lesbische Ehe hinein geboren wird, gelten nicht automatisch beide Ehepartner_innen als Eltern. Die Ehefrau der Mutter kann deshalb nur über die Stiefkindadoption zum zweiten rechtlichen Elternteil des Kindes werden. Es werden wohl wieder die Gerichte sein, die auf Grundlage der Klagen engagierter Einzelpersonen voranbringen müssen, was konservative Politik blockiert: Gleiche Rechte für gleiche Liebe.

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