Der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hat am 7. Dezember 2018 beschlossen, für die Förderung von Gedenkstätten, Archiven und Initiativen in freier Trägerschaft sowie sonstigen Projekten juristischer oder natürlicher Personen im Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von insgesamt rund 1.033.000 EUR zu gewähren.

Die Förderung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Sächsischen Landtags über den Doppelhaushalt 2019/2020 des Freistaates Sachsen erfolgen. Eine detaillierte Übersicht wird zeitnah unter www.stsg.de veröffentlicht.

Die Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und der kommunistischen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Sie erschließt und bewahrt historisch authentische Orte politischer Gewaltverbrechen und politischen Unrechts im Freistaat Sachsen und gestaltet sie als Orte historisch-politischer Bildung. Mit ihrer Arbeit will sie historische Informationen vermitteln, zur individuellen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit anregen sowie Engagement für Menschenrechte und Demokratie stärken.

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