Innenminister Prof. Roland Wöller sieht keine Notwendigkeit, besondere Regelungen für Abschiebungen von besonders schutzbedürftigen Menschen wie etwa behinderten Menschen zu treffen. Das geht aus seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Zais (GRÜNE) hervor. Der Innenminister verweist zudem auf die Einzelfallprüfung der Zentralen Ausländerbehörde.

Hintergrund der Kleine Anfrage waren Vorwürfe gegenüber der Polizei wegen eines überharten Vorgehens bei der Abschiebung einer behinderten lesbischen Romni im Dezember 2018 von Taucha (bei Leipzig) nach Albanien.

“Die dürre Antwort des Innenministers überrascht leider nicht. Sie steht für die aktuelle Abschreckungspolitik des sächsischen Innenministeriums, Abschiebungen um jeden Preis durchzuführen”, erklärt Petra Zais, asylpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.

“Statt das Ergebnis des Klageverfahrens zur Frage der Rechtmäßigkeit der Abschiebung abzuwarten, sollte Innenminister Wöller dafür Sorge tragen, dass Abschiebungen in Zukunft rechtmäßig und menschenwürdig verlaufen.”

“Wöllers Verweis auf die Einzelfallprüfung der Zentralen Ausländerbehörde reicht nicht aus. Für das Innenministerium als übergeordnete Behörde besteht eine Aufsichtspflicht”, betont Zais. “Wir brauchen in Sachsen klare Vorgaben, wie Rechte von Behinderten – oder in andern Fällen das Kindeswohl – bei Abschiebungen gewahrt werden.”

“Leider bleiben meine Fragen zur ärztlichen Betreuung und zu den Maßnahmen während der Abschiebung weitgehend unbeantwortet”, kritisiert die Abgeordnete. “Es erschreckt mich, was in der Antwort des Innenministers über die Abschiebung berichtet wird. Dort heißt es, der Betroffenen wurden >>Handfesseln angelegt, welche die Betroffene aufgrund fehlender Fingerglieder an einer Hand mehrfach abstreifte. Die notwendige Fixierung erfolgte daher durch einfachen körperlichen Einsatz der Polizeibeamten<<. So darf nicht mit besonders schutzbedürftigen Menschen während einer Abschiebung umgegangen werden. Auch ausreisepflichtige Menschen haben Rechte.”

Laut der Leipziger Ausgabe der LVZ vom Samstag (23. Februar) erhält die nach Albanien abgeschobene behinderte Frau weiter Unterstützung aus Taucha und Leipzig. Mit Hilfe der eingegangenen Spenden konnte sie sich inzwischen eine Wohnung anmieten. Anfang März wird eine zweite Prothese für sie fertig, die ihr bei einem Besuch des ehemaligen Tauchaer Pfarrers Christian Gottfried Edelmann in Tirana übergeben wird. Zudem wurde informiert, dass die Klage des mit dem Fall befassten Rechtsanwalts gegen die Abschiebung weiter läuft. Ziel sei, deren Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen.

 

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