Zur gestern vorgestellten Wolfsmanagementverordnung erklärt Wolfram Günther, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: "Sachsen braucht einen guten Wolfsmanagement-Plan, um Konfliktsituationen mit Wölfen rechtlich sauber zu regeln. Die Verordnung von Umweltminister Thomas Schmidt schießt aber weit über das Ziel hinaus. Solange nach einem Wolfsriss der auffällige Wolf nicht aufgefunden wird, kann nach dieser Verordnung ein beliebiger Wolf des Rudels erschossen werden. Der Bestand des unter Schutz stehenden Wolfes steht in Sachsen damit faktisch auf der Abschussliste."

“Wir Grüne fordern die Vergrämung vor dem Abschuss. Solange ein entstandener Schaden keinem Einzeltier zugeordnet werden kann, sollte immer zuerst die Vergrämung des potenziellen Rudels angegangen werden. Erst in einem zweiten Schritt sind Maßnahmen zur Feststellung und Entnahme des Einzeltieres vorzunehmen. Die Aufgaben sollen beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie gebündelt werden mit Außenstellen in den relevanten Regionen.”

“Zudem wollen wir die Weidetierhaltung nachhaltig unterstützen und fördern. Bei einem Wolfsriss muss die Auszahlung von Entschädigungsleistungen endlich schnell und unbürokratisch abgewickelt werden. Zum besseren Schutz der Tiere fordern wir die pauschale Zahlung einer Weidetierprämie. Nur so können durch die tierartgerechte Weidehaltung entstehenden Mehraufwendungen wie der höhere Arbeitszeitbedarf sowie der erhöhte Aufwand für die Sicherungen gegen Wolfsübergriffe abgefangen werden.”

Weitere Informationen:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag ‘Weidetierhaltung in Sachsen retten’ (Drs 6/13723):
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Antraege/6_Drs_13723_0_1_1_.pdf

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag ‘Herdenschutz und Rissbegutachtung in der Wolfsverordnung verbindlich regeln’ (Drs 6/16507):
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Antraege/6_Drs_16507_0_1_1_.pdf

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