Staatsminister Thomas Schmidt hat gestern (17. Juni 2019) das LEADER-Gebiet „Sächsisches Zweistromland-Ostelbien“ im Landkreis Nordsachsen besucht. Dabei informierte sich der Minister in Belgern und Strehla über die Umsetzung des LEADER-Programms und die besonderen Impulse, die mithilfe der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) unterstützt werden.

„Das Sächsische Zweistromland begegnet der demografischen Entwicklung mit Ideen und Tatkraft. Die Region wird fit gemacht für die Herausforderungen, die eine älter werdende Bevölkerung mit sich bringt“, sagte der Staatsminister in Belgern. 13 Kommunen mit 187 Ortsteilen bilden das LEADER-Gebiet „Sächsisches Zweistromland-Ostelbien“ im östlichen Teil des Landkreises Nordsachsen.

Nur der Grimmaer Ortsteil Mutzschen liegt im Landkreis Leipzig. Mit gut 77 000 Einwohnern und einem Budget von rund 14,5 Millionen Euro, mit dem bis zum Jahr 2020 Vorhaben gefördert werden können, folgt das Gebiet dem Leitbild „Lebenswert – Kulturgut – Naturvoll: Die enkeltaugliche Vital-Region“.

Aus dem Budget wurde etwa die Sanierung des Oschatzer Tors in Belgern gefördert. Das Tor ist das letzte von ehemals vier Stadttoren, die Teile der frühmittelalterlichen Befestigungsanlage der Stadt waren. Es ist ein Wahrzeichen der Stadt, dessen Dachsanierung mit LEADER-Mitteln in Höhe von knapp 28 000 Euro gefördert wurde.

Dadurch konnten die vorhandene Dachkonstruktion und die oberste Geschossdecke des Oschatzer Tores instandgesetzt, sowie das Dach neu gedeckt werden. In Strehla wird am Schloßplatz ein denkmalgeschütztes Wohnhaus umfassend saniert. Es entstehen drei seniorengerechte Wohnungen im Ober- und Dachgeschoss sowie mehrere Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss.

„Gerade für unsere Dörfer und kleinen Städte im ländlichen Raum ist es wichtig, dass das Wohnen dort attraktiv gestaltet wird. Ältere Menschen haben andere Bedürfnisse und Ansprüche an ihre Wohnung. Sie wollen auch in ihrer vertrauten Umgebung bleiben“, sagte der Minister in Strehla. „Die Bewahrung der regionalen Baukultur und die örtliche Gemeinschaft – das sind dazu wichtige Punkte in vielen LEADER-Strategien!“

Hintergrundinformationen:

Nach den guten Erfahrungen mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in der vergangenen Förderperiode hatte der Freistaat Sachsen den Regionen für die Jahre 2014 bis 2020 noch größere Gestaltungsmöglichkeiten in der regionalen Entwicklung eröffnet und mehr Verantwortung bei der Verwendung der Fördermittel übertragen.

Bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums setzt der Freistaat Sachsen wie kein anderes Bundesland auf das LEADER-Prinzip: Die Akteure im ländlichen Raum können nahezu flächendeckend die Vorteile eigenständiger Strategien einschließlich der Verantwortung für ihr Budget nutzen. Die Regionen erhalten dafür mit 427 Millionen Euro 40 Prozent der Mittel des sächsischen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR). Mit diesem hohen Anteil ist der Freistaat Sachsen europaweit an der Spitze.

Nach dem Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft haben sich 30 sächsische Regionen gebildet und sich mit ihren Entwicklungsstrategien um die Anerkennung als LEADER-Gebiet beworben. Das SMUL genehmigte alle Strategien im April 2015. Die LEADER-Gebiete bestimmen nun in einem transparenten Verfahren selbst, welche Projekte in welcher Höhe gefördert werden.

Die Strategien sind die Basis für thematische Aufrufe, nach denen sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden um eine Förderung bewerben können. Ein Entscheidungsgremium wählt nach den regionalen Prioritäten die Vorhaben aus. Die Bewilligung der Förderung erfolgt durch die jeweiligen Landratsämter.

LEADER (französisch: „Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“) ist eine Initiative der Europäischen Union zur Entwicklung der ländlichen Räume unter maßgeblicher Mitarbeit der Bevölkerung. Die finanzielle Unterstützung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER erfolgt aus ELER-Mitteln sowie aus sächsischen Landesmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

LEADER in Sachsen: www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/
LEADER-Gebiet „Sächsisches Zweistromland-Ostelbien“: http://www.zweistromland-ostelbien.de/

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