Heute hat der Sächsische Landtag das novellierte Straßengesetz für den Freistaat beschlossen. Dazu sagt Thomas Baum, Sprecher für Wirtschafts-, Struktur- und Verkehrspolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Wir wollen Mobilität ermöglichen und dabei zugleich Verkehr reduzieren.“

„Mobilität in Sachsen soll zukunftsweisend, umweltverträglich und ressourceneffizient sein und sich an den Bedürfnissen der Menschen in allen Landesteilen orientieren. Das geht nur, indem wir als Politik moderne Konzepte unterstützen. Carsharing, also die gemeinschaftliche Nutzung von Autos, ist so ein Beispiel.

Carsharing wird auch in Sachsen immer beliebter. Viele Menschen, nicht nur in den Großstädten, besitzen kein eigenes Auto mehr und nutzen stattdessen Carsharing. Neben dem klassischen stationsbasierten Carsharing gibt es mittlerweile auch sogenannte Free-floating-Systeme, bei denen die Autos keine festen Stellplätze mehr haben.

Solche Angebote gibt es z.B. in Leipzig. Trotzdem bleibt das stationsbasierte Carsharing weiter der wichtigste Teil des Angebots. Carsharing boomt und immer mehr Kommunen in Sachsen wollen diese effiziente Form der Autonutzung ermöglichen oder in ihren Verwaltungen selbst einsetzen“, so Thomas Baum am Mittwoch in Dresden.

„Konkret schaffen wir mit dem neu eingefügten Paragraph 18a eine Regelung, die es Gemeinden ermöglicht, Stellflächen für Carsharing im öffentlichen Straßenraum im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis auszuweisen. Analog zum Carsharing-Gesetz des Bundes wird es nun auch für sächsische Gemeinden möglich, per Ausschreibungsverfahren Stellplätze an Carsharing-Anbieter zu vergeben. Damit erfüllen wir den Koalitionsvertrag, in dem wir uns vorgenommen hatten, die rechtssichere Ausweisung von Carsharing-Stellplätzen für Kommunen zu ermöglichen.

Unser Ziel war es, das Verfahren zur Erteilung der Sondernutzung für die Gemeinden möglichst einfach und unbürokratisch zu gestalten. Die Kriterien für das Auswahlverfahren können die Kommunen deshalb in Zukunft selbst festlegen und Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern können sogar noch flexibler handeln.“

„Ein weiterer wichtiger Punkt der Gesetzesnovelle sind die Radschnellwege. Denn auch diese ermöglichen neue Formen der Mobilität. Deshalb findet sich im Gesetzentwurf die neue Straßenklasse der ,Radschnellverbindungen‘. Diese Radschnellwege, von denen es in Deutschland erst wenige gibt, dafür z.B. in den Niederlanden schon sehr viele, sind größer dimensioniert als bisher übliche Radwege. Vor allem aber haben die Radfahrenden dort in den meisten Fällen Vorfahrt und können somit zügig und sicher vorankommen.

Gerade für die noch stärkere Vernetzung von Stadt und Land, aber auch dem Land untereinander, brauchen wir deshalb Radschnellwege. Die Planungen dafür laufen schon – und das Straßengesetz gibt nun den aktualisierten rechtlichen Rahmen dafür vor“, so Thomas Baum abschließend.

 

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