Gute Nachricht für alle Ausbildungsanfänger, die fern der elterlichen Wohnung ihre Ausbildung aufnehmen oder bereits absolvieren. Zum Start des Ausbildungsjahres am 1. August 2019 steigt die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende. Auch das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung wird erhöht.

Der Staat fördert nicht nur Studierende und Schüler mit dem BAföG, sondern mit der Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt er auch junge Menschen, die eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung machen.

Erhöhung der Bedarfssätze nimmt Arbeitsagentur für laufende Fälle automatisch vor

Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge erhöhen sich in drei Stufen jeweils zum 1. August 2019, 2020 und 2021. Zum 1. August 2019 steigt der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen deutlich: von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich. Zum 1. August 2020 steigt er nochmals auf 723 Euro pro Monat. Diese Anpassung nimmt die Arbeitsagentur bei bereits laufenden Leistungen automatisch vor.

Wer bisher keinen Anspruch hatte sollte dies erneut prüfen lassen

Nicht nur die Bedarfssätze steigen, auch die Einkommensfreibeträge für das Einkommen hat der Gesetzgeber erhöht. Auch für Auszubildende, die in der Vergangenheit keinen Anspruch auf eine Förderung hatten, weil die erforderlichen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes anderweitig zur Verfügung standen, kann sich – aufgrund der deutlich gestiegenen Bedarfssätze und Freibeträge – eine erneute Antragstellung lohnen. Den Antrag dafür sollten alle vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres stellen, da die Leistung durch die Arbeitsagentur frühestens ab dem Monat der Antragstellung zahlt.

Mit Berufsausbildungsbeihilfe auf eigenen Beinen stehen

Berufsausbildungsbeihilfe soll helfen, wirtschaftliche Hürden zu überwinden, die der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung entgegenstehen. Sie soll besonders die Mobilität von jungen Auszubildenden, aber auch die Eigenständigkeit junger Erwachsener mit Familie steigern.

Wenn die Ausbildungsvergütung nicht für Unterkunft und Lebensunterhalt reicht, kann die Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe zahlen: zum Beispiel an minderjährige Auszubildende, deren Ausbildungsstelle weit vom Elternhaus entfernt ist. Bei Auszubildenden über 18 Jahren mit Kind und/oder Partner spielt die Frage d Entfernung des Ausbildungsbetriebes vom Elternhaus keine Rolle.

Für eine zügige Bearbeitung sind die kompletten Unterlagen nötig

Am bequemsten geht die Antragstellung online unter www.arbeitsagentur.de und dort über die Rubrik „eServices“.

„Wer noch nicht für den sogenannten eService bei uns registriert ist, sollte dieses unbedingt tun und kann dann künftig das gesamte Online-Portfolio der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Das erspart viel Zeit und in vielen Fällen den Weg in die Arbeitsagentur“, so der Pressesprecher der Agentur für Arbeit Leipzig Hermann Leistner.

Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe mit BAB-Rechner im Internet ermitteln

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen des Auszubildenden, dem seines Ehegatten und dem der Eltern sowie der Unterkunft. Im Internet unter www.babrechner.arbeitsagentur.de kann jeder mittels des BAB-Rechners selbst die mögliche Förderung berechnen.

Neben den Möglichkeiten im Internet können Antragsunterlagen auch telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer: 0800 4 5555 00 angefordert oder persönlich in der Arbeitsagentur abgeholt werden.

2017 wurden rund 87.000 junge Menschen mit Berufsausbildungsbeihilfe gefördert, darunter circa 60.000 Auszubildende und rund 26.000 Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen. (Quelle: Bundesregierung)

www.arbeitsagentur.de
www.babrechner.arbeitsagentur.de

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