Der Begriff „Stalking“ ist vom englischen Verb „to stalk“ abgeleitet, das in der Jägersprache „anpirschen/sich anschleichen“ bedeutet. Dahinter verbirgt sich wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt.

In der Regel handelt es sich beim Stalking nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat. Es setzt sich vielmehr aus einer Reihe von Tathandlungen über einen längeren Zeitraum zusammen, die aus strafbaren Handlungen wie übler Nachrede, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung sowie Nachstellung bestehen können. Mobbing ähnelt zwar dem Stalking, zählt aber nicht dazu. Manchmal geschehen Sachverhalte, bei denen sich Betroffene gestalkt fühlen, die Grenze zur Strafbarkeit jedoch noch nicht überschritten ist.

Stalking ist ein dynamischer Prozess, der auch durch das Verhalten der Betroffenen mitbestimmt wird. Es kann in Handlungsweisen und Frequenz stabil bleiben, sich mit der Zeit aber auch qualitativ und quantitativ verändern. In seltenen Einzelfällen eskaliert der Sachverhalt bis hin zu schweren Gewalt- und Tötungsdelikten. 2007 wurde der spezielle Tatbestand „Nachstellung“ unter § 238 ins Strafgesetzbuch eingefügt und seit 2018 erfolgt die Erfassung dieser Straftat in der Polizeilichen Kriminalstatik Sachsen.

Entwicklung der Fälle seit 2014 in Sachsen Im Berichtsjahr konnten 971 Fälle aufgeklärt werden. Mit 91,3 Prozent lag die Aufklärungsquote weit über dem Durchschnitt der Straftaten insgesamt.

Eine tabellarische Übersicht zur Entwicklung der Fälle seit 2014 finden Sie im beigefügten PDF-Dokument.

Insgesamt sind 942 Tatverdächtige, 83 Prozent sind männlich und 17 Prozent sind weiblich, ermittelt worden. Nachstellung (Stalking) erweist sich als eine Domäne der Erwachsenen.

2018 wurden im Freistaat Sachsen 1 139 Opfer registriert, davon 199 männliche und 940 weibliche Personen. Die Opferbelastung der weiblichen Bevölkerung ist etwa fünfmal so hoch wie die der männlichen. Bei den Opfern handelte es sich zumeist um Partner oder ehemalige Partner der Tatverdächtigen.

Die Polizei registriert nur die Fälle, die tatsächlich angezeigt werden. Von einem entsprechend hohen Dunkelfeld ist auszugehen. Oft schämen sich die Betroffenen oder sie haben Angst vor noch mehr Repressalien. Wir möchten alle Opfer von Stalking ermutigen zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld, Öffentlichkeit kann Sie schützen.

So handeln Sie richtig, wenn Sie betroffen sind:

• Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.

• Nehmen Sie die Situation ernst! Häufig haben die Betroffenen von Stalking ein ungutes Gefühl, sind sich jedoch nicht sicher, ob es sich wirklich um Stalking handelt.

• Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! Dies können Sie bei jeder Polizeidienststelle tun. Dabei können Sie sich in der Regel von einer verwandten oder bekannten Person sowie von einem Rechtsbeistand begleiten lassen.

• Es hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen Stalkende Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.

• Holen Sie sich den Rat einer Fachberatungsstelle für Stalking-Opfer, um gemeinsam das eigene Verhalten anzupassen und die weiteren Schritte zu planen.

• Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie jetzt und in Zukunft keinerlei Kontakt wünschen, am besten in Gegenwart von Zeugen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen oder ein “letztes klärendes Gespräch” ein. Bleiben Sie konsequent!

• Falls Sie von der stalkenden Person verletzt wurden, lassen Sie Ihre Verletzungen medizinisch behandeln und dokumentieren! Ein ärztliches Attest kann sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenversicherung.

• Auch wenn es schwer fällt: Dokumentieren Sie alle Anrufe, Nachrichten oder Briefe. Führen Sie Tagebuch, notieren Sie jeden (versuchten) Kontakt. Sammeln Sie Fakten und Beweise.

• Nehmen Sie keine Warensendungen an, die Sie nicht bestellt haben.

• Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).

• Informieren Sie Ihr Umfeld! Haben Sie keine Angst, Ihrer Familie, Ihren Freunden, Kollegen oder Nachbarn die Situation zu schildern. Sie werden dann besonders aufmerksam sein und können Sie warnen. Denken Sie daran: Öffentlichkeit kann schützen!

• Findet Stalking an ihrem Arbeitsplatz statt oder hat es dort Auswirkungen, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.

• Schützen Sie sich! Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking-Handlungen, z. B. via Smartphone, PC etc. (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten. Mit technischen Maßnahmen, wie z. B. Anrufbeantwortern, können Sie sich zumindest teilweise abgrenzen und Beweise sammeln. Lassen Sie sich eine Geheimnummer geben und ändern Sie ihre E-Mail-Adresse.

Die WEISSE RING Stiftung hat eine NO STALK-App entwickelt. www.nostalk.de Diese wurde erst kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt und soll Stalking-Opfern, helfen, die Stalking-Handlung beweissicher zu dokumentieren. Die APP steht für IOS und Android zur Verfügung.

Nehmen Sie bitte auch die Hilfe von Opferberatungsstellen in Anspruch.
Unter www.polizei-beratung.de finden Sie viele weitere nützliche Tipps, Hinweise und Ansprechpartner. (Internetseite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

::: Medien :::

Ich liebe dich, ob du willst oder nicht! – Informationen zum Thema Stalking – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/122308

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