Verheiratete Arbeitnehmer, die beim monatlichen Lohnsteuerabzug der tatsächlichen Jahressteuer möglichst nahe kommen wollen, sollten ihre Steuerklassenwahl jetzt überprüfen. Eine andere Wahl kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich die Lohn- und Gehaltsverhältnisse zuletzt geändert haben.

Ehegatten stehen grundsätzlich die Steuerklassenkombinationen IV/IV, III/IV und das so genannte Faktorverfahren zur Verfügung. Die Steuerklasse IV bietet sich an, wenn beide Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich hingegen, wenn ein Ehegatte etwa 60 und der andere etwa 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens verdient. Anstelle der Steuerklassenkombination III/V können Arbeitnehmer-Ehegatten auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen (Faktorverfahren). Lebenspartner haben die gleichen Wahlrechte wie Ehegatten.

Um die Steuerklassenwahl für 2020 zu erleichtern, stehen Informationen im »Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2020 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind« (zu finden unter http://www.steuern.sachsen.de/2246.html) zur Verfügung.

Der Wechsel der Steuerklasse kann mit dem online verfügbaren Formular »Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern« beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Antworten auf allgemeine Fragen zur Steuerklassenwahl werden auch am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantwortet. Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).

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