Die Linksfraktion beantragt schnelle Helfe für die sogenannten Brunnendörfer in Sachsen (Drucksache 7/1623). Grundstücke, nicht ans Trinkwassernetz angeschlossen sind, sind von der anhaltenden Trockenheit besonders betroffen. Menschen, deren Hausbrunnen trockengefallen sind oder trockenzufallen drohen, drohen teils sehr hohe Baukostenzuschüsse und Entgelte. Die Fördermittelpolitik des Freistaates soll bürgernäher und gerechter werden.

Dazu erklärt Antje Feiks, Sprecherin der Fraktion Die Linke für den ländlichen Raum:

„Das Problem wächst – der Freistaat darf die Betroffenen keinesfalls alleinlassen. Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist ein Menschenrecht und auf Dauer nicht mit Tankwagen zu schaffen. Wir wollen vermeiden, dass die Betroffenen finanziell überfordert werden.

Der Freistaat zahlt zwar Fördermittel für den Anschluss von Grundstücken ans Wassernetz. Dahinter steht die Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ (GAK) von Bund und Ländern. Bisher gibt es aber nur Zuschüsse für maximal 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Grundstückseigentümer können trotzdem schnell finanziell überfordert sein, weil ein solches Bauprojekt schnell mehrere zehntausend Euro kostet.

Zwar wird der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe fortgeschrieben und der maximale Fördersatz könnte auf 85 Prozent erhöht werden, aber damit wäre das Problem nicht gelöst. Denn es ist zwar notwendig, aber unwirtschaftlich, Brunnendörfer an die Trinkwasserversorgung anzuschließen.

Obwohl es bereits in den 1990er Jahren Förderungen von 80 bis 90 Prozent gab, wurden viele Vorhaben nicht realisiert. Nun gibt es noch weniger Fördergeld, obwohl der Leidensdruck steigt, und die übrigen Kosten sollen auf die Betroffenen übergewälzt oder auf den gesamten Trinkwasserverband umgelegt werden. Beides wäre inakzeptabel!

Wir fordern, dass bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben erstattet werden, und zwar als echter Zuschuss, für den keine Umsatzsteuer zu zahlen ist. Sollte nach der GAK keine höhere Förderung möglich sein, muss unverzüglich aus EU- oder Landesmitteln dafür gesorgt werden, dass mindestens 85 Prozent gefördert werden. Wir wollen zudem Sonderregelungen, die bei außerordentlich hoher finanzieller Belastung der Betroffenen auch höhere Förderquoten (etwa aus Landesmitteln) zulassen.“

Link zur Drucksache: edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1623&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined

 

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