Deutsche Staatsbürger können ihre am Flughafen Prag derzeit noch geparkten Autos bis zum Freitag dieser Woche (27. März) abholen. Das Innenministerium in Prag erteilte eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Danach ist es erlaubt, mit maximal einer Begleitperson auf direktem Weg zum Flughafen zu fahren, um das Auto abzuholen.
Benötigt werden für die Abholung eine eidesstattliche Erklärung über die Durchreise durch die Tschechische Republik sowie der Parkschein oder das ursprüngliche Flugticket über den Abflug in Prag. Die Zeitspanne des Aufenthalts in der Tschechischen Republik ist so kurz wie möglich zu halten, ein Zwischenhalt nur bei dringender Erforderlichkeit erlaubt.
Dies ergibt sich aus der Ausnahmeregelung des Innenministers der Tschechischen Republik Nr. 203 (CZ/EN) – Punkt 14.
https://www.mvcr.cz/docDetail.aspx?docid=22240653&doctype=ART
Außerdem muss man glaubhaft machen können, Besitzer des Fahrzeugs zu sein. Das kann beispielsweise anhand der Fahrzeugpapiere erfolgen.
Das Muster der eidesstaatlichen Erklärung ist hier zu finden:
https://www.mvcr.cz/docDetail.aspx?docid=22240809&doctype=ART
Die Regelung gilt insbesondere für Personen, die vom Flughafen Prag abgeflogen sind, aber angesichts der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus und in der Folge gestrichener Flüge auf anderen Wegen als ursprünglich geplant nach Deutschland zurückgekehrt sind.
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