Das Interesse an der Anerkennung von DDR-Abschlüssen ist nach wie vor sehr hoch. Das sächsische Wissenschaftsministerium bewertet pro Jahr noch immer über 180 Abschlüsse, die in der ehemaligen DDR an Hochschulen des Freistaates Sachsen erworben wurden und stellt diese den Abschlüssen gleich, die im Bundesgebiet erworben werden konnten. Bislang wurden im Wissenschaftsministerium über 208.500 Abschlüsse der ehemaligen Fach- und Ingenieurschulen und der weiteren Hochschulen der DDR bewertet.

»Damit wird sichergestellt, dass eine Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und Anerkennung der Lebensleistung gewährleistet ist. Das Angebot, dass sich an ehemalige Absolventinnen und Absolventen richtet, bleibt weiterhin bestehen und wird von Menschen genutzt, die sich neu bewerben möchten oder denen die späte Anerkennung ihrer einstigen Ausbildung wichtig ist«, so Wissenschaftsminister Gemkow.

Generell gilt laut des Einigungsvertrages, dass abgelegte Prüfungen oder erworbene Befähigungsnachweise einander gleich stehen und die gleichen Berechtigungen verleihen, wenn sie gleichwertig sind. Für Fach- und Ingenieurschulabschlüsse sowie für Hochschulabschlüsse, die an akademischen Einrichtungen der ehemaligen DDR erworben wurden oder noch zu dieser Zeit begonnen, aber erst nach 1990 beendet wurden, ist es nach wie vor möglich, einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit zu stellen.

Eine Nachdiplomierung kann für Abschlüsse erfolgen, in denen bislang kein Diplomgrad erworben wurde, für die aber eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachgewiesen werden kann. Weitere Voraussetzung ist, dass der Hochschulzugang auf vergleichbarem Weg erworben wurde, der auch heute zum Hochschulstudium berechtigt.

Den Antrag finden Bürgerinnen und Bürger auf https://www.smwk.sachsen.de/gesetze-und-verordnungen-3907.html sowie im Amt24 unter Eingabe des Stichwortes »Nachdiplomierung«. Hier erhalten Interessierte auch Informationen zum Verfahren oder können sich im SMWK telefonisch beraten lassen, eine elektronische Anfrage stellen und das Antragsformular anfordern:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Postfach 10 09 20, 01097 Dresden; Frau Nicole Jung Tel.: 0351 564 63419; nicole.jung@smwk.sachsen.de

In jedem Fall gilt, dass in der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische, berufliche und akademische Abschlüsse oder Befähigungsnachweise bundesweit weitergelten. Sie gelten als vollwertige Abschlüsse und berechtigen dazu, die erworbenen Berufsbezeichnungen ohne Abstriche weiterzuführen.

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