Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig hat sich mit einem Forderungspapier zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise an die Sächsische Staatsregierung gewandt. Darin definiert die IHK zu Leipzig weitere Maßnahmen zur Sicherung von Liquidität und Solvenz der regionalen Unternehmen, die der Freistaat Sachsen zusätzlich zu den bereits beschlossenen Hilfen für Klein- und Kleinstunternehmen jetzt schnell umsetzen muss.

Besonders dringlich ist die Einrichtung eines Nothilfefonds für Soforthilfen an betroffene Unternehmen, außerdem brauche es steuerliche Erleichterungen, einen Ausgleich des Verdienstausfalls von Beschäftigten aufgrund der Schul- und Kitaschließungen sowie eine unternehmerfreundliche Umsetzung der erleichterten Regelungen beim Kurzarbeitergeld.

Kristian Kirpal, Präsident der IHK zu Leipzig, appelliert: „Die Corona-Krise trifft die regionale Wirtschaft mit voller Härte. Tausende Betriebe sind vollkommen unverschuldet in große wirtschaftliche Not geraten und könnten in wenigen Wochen vor dem Aus stehen. Um schweren Schaden von der Wirtschaft in Sachsen abzuwenden, muss die Politik jetzt rasch weitere konkrete Maßnahmen ergreifen, die den betroffenen Unternehmen schnell helfen.

Die von Bund und Land angekündigten Maßnahmen sind wichtig, reichen aber nicht aus. Wir brauchen jetzt – auch über die landeseigenen Förderinstitute – direkte Zuwendungen an betroffene Unternehmen, die sofort und unbürokratisch ausgezahlt werden.“

Die Forderungen im Einzelnen:

· Unverzügliche Einrichtung eines Nothilfefonds bei der Sächsischen Aufbaubank in Höhe von mindestens 500 Mio. Euro für nicht rückzahlbare Zuschüsse an Unternehmen mit nachweisbaren Umsatzausfällen durch die Corona-Krise. Die Antragsstellung muss online möglich sein, über Anträge muss schnell und unbürokratisch entschieden werden.

· Ein KfW-Sonderprogramm über zinsverbilligte Rettungsdarlehen als zusätzliches und alternatives Angebot: mit einer deutlich verbesserten Risikoübernahme bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen), bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch Unternehmen in Anspruch nehmen können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

· Zuwendung für Beschäftigte als Ausgleich für Verdienstausfall aufgrund der Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, entweder durch die Sächsische Aufbaubank oder durch die Arbeitsagentur.

· Unternehmensfreundliche Umsetzung des Kurzarbeitergelds mit den erleichterten Regelungen durch vollständig digitale Antragsverfahren und eine drastische Aufstockung der personellen Kapazitäten bei der Arbeitsagentur.

· Steuerstundungen und Vorauszahlungen: Die Staatsregierung muss mit Finanzverwaltungen und Kommunalbehörden klare Vereinbarungen treffen zu Steuerstundung, Steuererlass, Aussetzung der Vollziehung, Einwendungen gegen Vollstreckungen und weitere aufschiebende Wirkungen.

· Zusätzliche außerbetriebliche sowie überbetriebliche Ausbildungsangebote für Auszubildende in Unternehmen, die durch fehlende Aufträge derzeit keine oder keine ausreichende praktische Vermittlung von Lehrinhalten im Betrieb realisieren können; Ausweitung der Kurzarbeiterregelung auf Auszubildende, um Kündigungen von Azubis zu vermeiden.

· Änderung der Insolvenzordnung: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020, um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können.

IHK erreichen gut einhundert Anfragen täglich

Im Zuge der Corona-Krise wenden sich jeden Tag weit über einhundert Unternehmen und Gewerbetreibende aus allen Branchen hilfe- und ratsuchend an die Branchenberater der IHK zu Leipzig, mit ganz unterschiedlichen, immer aber sehr konkreten, oft existenzbedrohenden Problemlagen. Die größte Sorge bereitet den Unternehmen die fehlende Liquidität aufgrund massiver Umsatzausfälle bei oftmals weiterlaufenden Betriebskosten: damit verbunden sind Fragen nach Förderprogrammen, explizit nach Zuschüssen, Hilfsfonds und staatlichen Finanzierungshilfen.

Auch die Aufrechterhaltung von Produktionsprozessen und Lieferengpässe bei Produkten und Dienstleistungen stellt viele Unternehmen vor zunehmende Probleme. Ausbildende Unternehmen beschäftigt zudem, wie es angesichts von Berufsschulschließungen und Prüfungsabsagen mit der Ausbildung weitergeht.

Bei allen Fragen können sich IHK-Mitgliedsunternehmen telefonisch oder per E-Mail an die IHK-Branchenberater wenden. Über neue Entwicklungen, geplante Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten in der Corona-Krise informiert die IHK laufend und aktuell unter www.leipzig.ihk.de/coronavirus und im IHK-Newsletter: www.leipzig.ihk.de/medien

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