Aktuell gibt 175 (+ 0 zum Vortag) bestätigte Infektionsfälle im Landkreis Leipzig. Aktuell sind drei Einrichtung im Landkreis betroffen. Mehrere infizierte Personen werden stationär behandelt. Diese Personen gehören Risikogruppen an. In Quarantäne sind 280 Personen erfasst. Die Einhaltung der Quarantäne wird durch das Gesundheitsamt kontrolliert. Leider gibt es bereits vier Todesfälle im Landkreis Leipzig im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

Wie sind die Zahlen zu deuten?

  • Diese Liste zur Verteilung der Corona-Fälle im Landkreis Leipzig(PDF), stellt nur dar, was im Moment bekannt ist.
  • Eine “Null” bei einer Kommune bedeutet nur, dass keine infizierten Personen bekannt sind.
  • Es wird fortlaufend gezählt. In der Zahl der infizierten Fälle sind auch jene enthalten, die wieder aus der Quarantäne entlassen werden konnten.
  • Kleinere zusammenhängende Infektionen sind bislang nur in den betroffenen Einrichtungen zu verzeichnen.

In Bezug auf die Corona-Krise kursieren derzeit viele Gerüchte. Bitte vertrauen Sie nur seriösen Quellen und Medien. Teilen Sie keine fragwürdigen Inhalte. Vor Spekulationen sind auch Sie selbst und ihre Angehörigen nicht gefeit. Schützen Sie sich auch “digital”!

Bitte halten Sie sich an die geltenden Regeln

Für die drei wesentlichen und häufigen Verstöße wurden die dazugehörigen Regelsätze bzw. Bußgelder festgelegt.

  • Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund: 150 Euro
  • Verstoß gegen Besuchsverbot Bußgeld (für Besuchenden): 500 Euro
  • Überschreitung der in der Verordnung angegebenen Personenzahl Bußgeld (für verantwortliche Einrichtungsleitung): 500 bis 1.000 Euro – je nach Einrichtungsgröße

Wer bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen wird, muss die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält. Dies kann durch eine Arbeitgeberbescheinigung, ein Betriebs- oder Dienstausweis oder durch Personaldokumente erfolgen. Die Polizei und die Ordnungsbehörden sollen mit Augenmaß kontrollieren aber auch konsequent.

Allgemeines

Hausärzte entscheiden über Tests: Sollte ein Verdacht auf eine Coronavirusinfektion bestehen, melden Sie sich bei Ihrem Hausarzt telefonisch an und leisten den Weisungen Folge. Die Hausärzte können die Patienten in den begründeten Verdachtsfällen für die Abstriche auch in eine Anlaufpraxis nach Wurzen und ab 6. April auch nach Borna überweisen.Diese Anlaufpraxis ist nur für Personen, die hierfür einen Überweisungsschein vorweisen. Dort erfolgt keine Behandlung!

Getestet werden nur Verdachtsfälle auf eine Infektion mit dem Corona-Virus. Dies sind nur die Personen, die Erkältungssymptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber aufweisen und innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet waren oder in dieser Zeit direkten Kontakt zu bestätigten Erkrankten hatten.

Das Robert-Koch-Institut erklärt: Eine Labordiagnose sollte nur bei Krankheitszeichen durchgeführt werden zur Klärung der Ursache. Wenn man gesund ist, sich aber noch in der Inkubationszeit befindet (kann bis zu 14 Tage betragen), sagt ein negativer Test auf COVID-19 nichts darüber aus, ob man nicht doch noch krank werden kann. Zudem würden damit die Laborkapazitäten unnötig belastet. (Stand: 25.03.2020)

Auf der Seite des RKI finden Sie auch eine Steckbrief der Coronavirus-Erkrankung in dem die Übertragungswege und die Krankheitsverläufe mit den demografischen Einflüssen beschrieben werden.

Bei Fragen zur Infektionen mit dem Virus, zu Gesundheit und Hygiene nutzen Sie bitte das Bürgertelefon 03437-984 5566 (wochentags von 8 – 18 Uhr) oder senden eine Mail an hygiene@lk-l.de

Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.coronavirus.sachsen.de/

https://www.landkreisleipzig.de/corona_virus.html

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