Die Mitglieder des Sächsischen Landtags haben heute mehrheitlich einen Antrag der AfD-Fraktion zur wissenschaftlichen Analyse der Corona-Krise abgelehnt. Sozialministerin Petra Köpping bezeichnete das umfangreiche Papier als im Wesentlichen überholt und überflüssig.

„Wir sind in Sachsen auf einem guten Weg. Eine Vielzahl der im Antrag angesprochenen Maßnahmen werden bereits umgesetzt, wie etwa die Durchführung von mehr Tests. In einer Krise, die dynamisch ist und für die uns die Erfahrung bisher fehlt, haben wir es letztlich in relativ kurzer Zeit geschafft, beispielsweise die Laborkapazitäten zu vergrößern. Andere Vorhaben, wie etwa die Erweiterung der Datenlage mittels erhöhter Meldepflichten, sind schon jetzt in der Umsetzung.“

Um die wissenschaftliche Forschungsbasis zu vergrößern wurden die Gesundheitsämter mit dem Epidemie-Gesetz verpflichtet, schneller und mehr Daten der Corona-Erkrankten zu melden. Daten werden nicht nur landes- sondern auch bundesweit zusammengefasst und auf der Seite des RKI dargestellt.

Die Ministerin erinnerte daran, dass mit finanzieller Unterstützung des Sächsischen Wissenschaftsministeriums jetzt die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig und das Uniklinikum Leipzig in zwei Klinischen Studien den Prozess der Immunisierung gegen das Corona-Virus bei älteren Menschen untersuchen und auch die Verbesserung der Therapie von schwer erkrankten Menschen mit Hilfe von Beatmungsgeräten.

Mit dem Klinikum St. Georg Leipzig soll in einer dritten Studie die Wirkung bestimmter blutdrucksenkender Medikamenten auf den Verlauf der Covid-19-Erkrankung untersucht werden.

Die Ministerin wies darauf hin, dass die oft harten Einschränkungen entscheidend dazu beigetragen hätten, dass sich das Coronavirus in Sachsen nicht so rasant und mit so gravierenden Auswirkungen wie beispielsweise in Italien ausgebreitet habe. „Eine Prüfung möglicher Lockerungen erfolgt regelmäßig auf breiter fachübergreifender Basis auf Landes- und Bundesebene und unter Einbeziehung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse. Dabei fließen Überlegungen ein, welche Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger zumutbar sind, aber auch, welche Folgen bedacht werden müssen und verantwortbar sind.“

Petra Köpping mahnte angesichts nachvollziehbarer und dringender Wünsche wie der Öffnung von Einkaufszentren und größerer Geschäften zu Zurückhaltung: „Durch einen steten Kundenstrom und Gedränge vor Sonderangeboten und lange Schlangen vor den Kassen sind Abstandsgebote schwer einzuhalten.“ Hier müsse mit Augenmaß und Vorsicht vorgegangen werde. Auch bei der Öffnung von Kindertagesstätten für alle Kinder sei Vorsicht geboten.

Dennoch arbeite die Staatsregierung seit Schließung der Einrichtungen an Konzepten zu deren Wiedereröffnung. Grundlage bildeten dabei vor allem die vorliegenden Erkenntnisse und Informationen der Ressorts, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Zur Sachgrundlage gehörten auch die wichtigen Punkte Hygiene, Distanz und die Interessen der berufstätigen Eltern.

Weitere Informationen rund um die Corona-Pandemie finden Sie hier. | https://www.coronavirus.sachsen.de

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 78: Wie Corona auch das Leben der Leipziger verändert hat

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 78: Wie Corona auch das Leben der Leipziger verändert hat

Es gibt 9 Kommentare

Lieber m.k.,
“(in Bayern) jetzt auf unbegrenzte Zeit (!) Beugehaft ohne richterliche Anordnung”.
Erst dachte ich, der Söder muss nun doch wegen seiner Ignoranz der Dieselfahrverbote in Haft.
Hab’ ich aber nichts gefunden.
Nun könnte ja auch sein, dass Sie gegen die unmenschliche Abschiebehaft für abgelehnte Asylbewerber sind, halte ich aber eher für unwahrscheinlich. Ebenso irgendwelche “Gefährder”-Polizeigesetze, zumal die ja noch in der verfassungsrechtlichen Klärung sind und Richter dem schon zustimmen müssen.
Hmm, wenn ich da jetzt weiterrate, vielleicht ist ja das Bayrische Infektionsschutzgesetz, was Ihnen Sorge bereitet?
bayern.landtag.de/aktuelles/aus-dem-plenum/landtag-beschliesst-bayerisches-infektionsschutzgesetz/

Da geht’s aber nicht um Infektionsschutzmaßnahmen, die bei Covid-19-Infizierten über die Gesetzlichen Regelungen des Bundes hinausgehen. (Und ob ein positiv Getesteter mit ‘seinen’ Viren andere ungefragt gefährden darf, nur weil er keine zwei Wochen mal zu Hause bleiben kann? Da mache ich mir eher Sorgen um die Gesundheitsämter/Polizei, die das dann, bei einigen wenigen Egoisten, in unser aller Sinne durchsetzen müssen.)

Aber in Bezug zu diesem Widerstand-Geschwurbel.
Vielleicht geht es ja um solche Privat-Ärzte, wie den Initiator HNO-Arzt Schiffmann, die sich weigern, gesetzlich Versicherte zu behandeln, also nur auf Privat-Rechnung.
Und jetzt wohl im Falle eines Notstandes bei medizinischem Personal in Bayern, zur Hilfe angefragt und verpflichtet werden können.
(Wobei der nicht aus Bayern kommt, sondern aus dem Norden BWs also eher die ‘Bahner-Geschichte’ und deren gewünschte Eskalation.)
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Nun und zur Verbindung AfD und NSDAP, folgende Lese-Empfehlung:

Tino Wegener
27. NOVEMBER 2016 UM 18:45 UHR
“Um den Missbrauch der Formel des „gesunden Volksempfindens“ zu unterstreichen:

1. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs vom 28. Juni 1935, RGBl. 1935 I, S. 839:
alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1935&page=981&size=45
㤠2
Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient […]“.

2. Roland Freisler, in: Nationalsozialistisches Recht und Rechtsdenken, 1938, S. 66 f., in: Schriften des Reichsverbandes Deutscher Verwaltungs-Akademien. [Hrsg. Lammers], Nr. 4:
„Die ‚Revolution im Strafrecht’, wie die Strafrechtsnovelle der Reichsregierung vom 28. Juni 1935 vielfach genannt wurde, gab dem Richter die Möglichkeit, strafwürdiges Unrecht, das so wie es geschieht, im Gesetz nicht ausdrücklich für strafbar erklärt ist, dann zu bestrafen, wenn es dem gesunden Volksempfinden entspricht […] In dieser Bestimmung ist auch bisher am klarsten der Grundsatz gesetzlich zum Ausdruck gebracht worden, daß Quelle des Rechtes, Grundlage der Rechtsgebote und -verbote, das Gewissen des Volkes, das gesunde Volksempfinden ist […] Dieses im Rechtsbewußtsein des Volkes lebende Recht sucht und findet Ausdrucksformen, die, wen sie auch nicht Gesetz sind, maßgebende Bedeutung im Rechtsleben haben müssen: das Rechtswollen des Volkes äußert sich autoritativ in den Kundgebungen des Willensträgers des Volkes, des Führers. Wenn der Führer außerhalb der Gesetze Grundsätze rechtlichen Inhalts mit dem Willen nach Geltung und der Forderung nach Beachtung äußert, so ist das eine ebenso unmittelbare Rechtserkenntnisquelle wie das Gesetz. Hierher gehört vor allem das Parteiprogramm der NSDAP.“”
Kommentar bei
https://www.diss-duisburg.de/2016/11/zur-ns-rhetorik-des-afd-politikers-bjoern-hoecke/

Und wer sich da, von den Absichten täuschen lässt,
oder sowas meint, mit der DDR oder BRD vergleichen zu können,
dem sei mal der Hintergrund des Herrn Kalbitz empfohlen, in kontinuierlicher Fortführung der ‘alten’ NS-Garde..
http://www.volksverpetzer.de/recherche-afd/kalbitz-biografie-2/

Schwierige Entscheidungen waren zu treffen, ja, und sie werden es auch weiterhin schwierig zu treffen sein. Wer sich einem entsprechenden Amt stellt, muss damit rechnen, dass es auch mal schwierig wird: Augen auf bei der Berufswahl.
Und die Lösung des Problems kann nicht sein, dass keine Diskussion stattfinden darf, dass durch die Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen im Netz gelöscht werden, dass (in Bayern) jetzt auf unbegrenzte Zeit (!) Beugehaft ohne richterliche Anordnung (und damit ohne demokratische Kontrolle) verhängt werden darf. DAS hatten wir auch schon mal, und es ist nicht so lange her wie dier NSDAP.

https://www.swr.de/swr2/wissen/archivradio/der-reichstag-vor-hitler-1931-nsdap-droht-und-verlaesst-das-parlament-und-singt-horst-wessel-lied/-/id=2847740/did=21050146/nid=2847740/a5ppyw/index.html
Es wiederholt sich also wohl doch manches.
Zusammengefasst hier: https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlamentarismus/drittes_reich
Und ja, es hat sehr viel miteinander zu tun. Wenngleich man sich auch offiziell gemäßigt und weit weg gibt, so ist es doch auch Leitlinie, sich als moderne Fortsetzung zu sehen.

Was man hätte anders machen können sollen dürfen … hätte, hätte, Fahrradkette … Man weiß es immer erst im Nachhinein.
Na klar reagiert man erstmal vielleicht bissel zu sehr. Was wäre denn gewesen, wenn unsere Regierung (und die besteht nunmal nicht nur aus Frau Merkel!) so lax handeln würde wie die US-amerikanische? Wenn sich herausstellen sollte, dass Corona nicht nur eine harmlose Erkältung ist, die eben bedauerlicherweise bei manchen Vorgeschädigten auch zum Tod führen kann? Wenn sich herausstellen sollte (und es zeichnet sich ja ab, dass es so sein könnte/wird), dass Corona ernstzunehmende Spätfolgen auslöst? Wer hebt dann als Erster den Finger und schreit: Böse Regierung, ihr hättet viel eher und/oder viel härter reagieren müssen?
Die Corona-Krise wird sowieso analysiert werden, von vielen Fachrichtungen. Da braucht es die ach so treusorgenden Anträge der AfD nicht. Nochzumal man jetzt noch herzlich wenig analysieren kann, da es noch viel zu wenig Daten gibt.

Auch die NSDAP hat immer viel gefordert, bevor sie an die Macht kam (so viel zur AfD). Dass sich hier noch immer Menschen solche Zustände wie in den USA wünschen, bleibt mir unbegreiflich. Ist aber ein typisches Krisenphänomen im Angesicht einer neuen Bedrohung. Vermeidung, Leugnung und “alternative Erklärungen” sind ganz normale psychische Reaktionen. Kann man ja auch gut beim Klimaschutz beobachten …

YES!!
Man kann als gewählteR VolksvertreterIn “das Pferd” wechseln…

Es ist nämlich immer noch alles ganz schlimm: der R-Wert ist wieder auf 1 gestiegen!! – weil das RKI sich jetzt nicht mehr auf 4.000 Erkrankungen pro Tag bezieht sondern nur auf 2.000.
https://www.youtube.com/watch?v=PJ8D5Pvilo0

Es ist schon erstaunlich, dass nur die AfD in der Lage ist, eine Analyse des Geschehens einzufordern. Nicht erstaunlich ist hingegen, dass diese Forderung mit recht fadenscheiniger Begründung, dafür aber wohl um so einhelliger abgelehnt wird.
Wir werde die Sekundärschaden allzubald und auch noch lange zu spüren bekommen, nicht nur die wirtschaftlichen – allerdings nicht diejenigen, die (gut finanziell abgesichert: man braucht nur 2 mal gewählt worden zu sein, um lebenslang in trockenen Tüchern zu ruhen) immer weiter machen, damit keiner auf die Idee kommt, dass man es auch anders hätte machen können und zumindest jetzt endlich anders machen müsste.
Wie sagte doch gleich unser allseits beliebter Gesundheitsminister: Es kann sein, dass wir uns demnächst Einiges zu verzeihen haben… YES!

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