Dieser Tage erhalten 727 landwirtschaftliche Betriebe Öko-Prämien für das Jahr 2019. Rund 16,3 Millionen Euro werden dafür ausgezahlt. Damit unterstützt der Freistaat die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren auf einer Fläche von rund 62.000 Hektar. Gegenüber dem Vorjahr hat 2019 die Zahl der Öko-Betriebe um fast acht Prozent und die geförderte Fläche um reichlich sieben Prozent zugenommen.

Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Über den Zuwachs freue ich mich und werde weiter daran arbeiten, sowohl den Ökolandbau als auch die Verarbeitung der Erzeugnisse in Sachsen noch stärker auszuweiten. Wir fördern diese Wirtschaftsweise schließlich wegen ihrer nachhaltigen Umweltwirkungen. Sie schont Wasser und Böden. Außerdem reduzieren die Ökobetriebe durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel den Energieverbrauch und klimaschädliche Emissionen.

Und nicht zuletzt schützt der Ökolandbau mit seinem Verzicht auf synthetische Pflanzenschutzmittel die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt. Immer mehr Landwirte engagieren sich für eine nachhaltige Landwirtschaft, die Klima und Artenvielfalt schützt. Der Ökolandbau tut dies in besonders vorbildhafter Weise und nimmt damit im regionalen Kontext eine Pionierrolle ein. Zugleich geht es mir darum, regionale Vermarktung und regionale Wertschöpfung im Bereich der Öko-Produkte zu stärken. Das gehört für mich zusammengedacht.“

Im Jahr 2018 wurden in Sachsen noch 674 Öko-Betriebe und eine Ökolandbaufläche von 57.853 Hektar gefördert. Die Umstellung auf ökologische Anbauverfahren ist besonders kostenintensiv. Der Grund: Die Umstellungsbetriebe wirtschaften in den ersten beiden Jahren zwar bereits nach den Regeln des Ökolandbaus, dürfen ihre Produkte jedoch noch nicht als Öko-Ware vermarkten. Umstellungsbetriebe erhalten daher für die zwei ersten Jahre eine erhöhte Ökoprämie. Bei der diesjährigen Auszahlung der Ökoprämie werden 122 Betriebe mit der Umstellungsprämie gefördert.

Grundlage der Prämienzahlungen ist die Förderrichtlinie „Ökologischer/Biologischer Landbau (ÖBL/2015)“. Die Mittel werden zu 75 Prozent aus EU- und zu 25 Prozent aus nationalen Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert. An der GAK sind der Bund mit 60 Prozent und der Freistaat Sachsen mit 40 Prozent der Mittel beteiligt. Die sächsischen Mittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes bereitgestellt. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden sich unter www.smul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-oekologischer-biologischer-landbau-oebl-2015-4509.html

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