Das sächsische Kabinett hat sich in seiner gestrigen Sitzung über das Vorgehen und Grundlinien in Bezug auf die weitere Öffnung von Dienstleistungsbereichen verständigt. Morgen sollen entsprechende Beschlüsse formal gefasst werden.

Neben Friseursalons sollen z. B. auch Kosmetiksalons, Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios wieder ihre Leistungen anbieten dürfen. Auch für sie gilt ein strenger hygienischer Standard. Speziell für den Schutz der Beschäftigten in Pandemiezeiten wurde durch die Bundesregierung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (siehe Link) veröffentlicht. Alle gesichtsnahen Dienstleistungen, bei denen nicht beide Seiten – Kundschaft und Beschäftigte – eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sind hier besonders gefordert.

Friseure können ihre Salons ab Montag, dem 4. Mai wieder öffnen und dürfen die meisten ihrer Dienstleistungen wieder anbieten. Auch Fußpfleger und Nagelstudios können unter Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen der Allgemeinverfügung des SMS (siehe Link) und o.g. Arbeitsschutzmaßnahmen (z.B. Einmal-Handschuhe, Mund-Nase-Bedeckung, Lüftung des Raumes) ihre Arbeit aufnehmen.

Für Kosmetiksalons bedeutet dies, sie dürfen ebenfalls ab Montag öffnen. Aber aufgrund der besonderen Hygiene- und Arbeitsschutzstandards sind gesichtsnahe Dienstleistungen erst ab der 20. Kalenderwoche möglich. Bis dahin werden die branchenspezifischen verbindlichen Vorgaben konkretisiert. Ebenso wird dann entschieden, wie die gesichtsnahen Dienstleistungen für Friseure möglich sind. Das SMWA und die Vollzugsbehörde des Arbeitsschutzes arbeiten hier eng mit der zuständigen Berufsgenossenschaft zusammen.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Wir erwarten ein großes Interesse der Bevölkerung, daher können die Betriebe die Möglichkeit nutzen, auch Kundinnen und Kunden bis 22 Uhr zu bedienen. Wir wollen mit der Öffnung von Friseuren und Kosmetikstudios, wie schon angekündigt, Schritt für Schritt die bestehenden Beschränkungen aufheben. Mit dem Beschluss am Donnerstag im Kabinett werden wir die Möglichkeit schaffen, dass die schrittweise Öffnung weiterer Läden bereits ab kommenden Montag möglich ist.

Einige Dienstleister haben besonders hohe Anforderungen. Deshalb benötigen sie auch die entsprechende Vorbereitungszeit, um sich auf die besonderen Hygienevorgaben einstellen zu können. Wir wollen der Branche, den beteiligten Verbänden und auch den Verantwortlichen im Arbeitsschutz die nötige Zeit geben, damit nach der Öffnung eine geordnete und sichere Dienstleistung am Kunden möglich ist.“

Unter welchen Rahmenbedingungen Möbelhäuser, Shoppingcenter und Kaufhäuser wieder öffnen dürfen, steht noch unter Vorbehalt der Gespräche der Länderchefs mit dem Bund und soll auf der Kabinettssitzung am Donnerstag erörtert werden. Hier ist bundesweit eine einheitliche Regelung notwendig, dies betrifft unter anderem auch die bestehende 800 qm Regelung.

Pressemitteilung vom 24. April „Friseursalons dürfen ab 4. Mai wieder öffnen“ | https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235610

Einheitlicher Arbeitsschutzstandard | https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz.html

Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus | https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygiene-2020-04-17.pdf

www.coronavirus.sachsen.de | https://www.coronavirus.sachsen.de

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 78: Wie Corona auch das Leben der Leipziger verändert hat

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