Zum Start der Herbstferien in Sachsen appelliert Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping, Risiken im Zusammenhang mit Aufenthalten in Corona-Risikogebieten sorgfältig und eigenverantwortlich abzuwägen.

„Die Grenzen nach Tschechien sind offen und sollen dies auch bleiben. Dennoch sollte sich Jede und Jeder eindringlich fragen, ob insbesondere Urlaube oder Kuren angesichts der alarmierenden Entwicklung der dortigen Infektionszahlen unbedingt nötig sind. Natürlich sollen diejenigen, die aus sozialen, beruflichen oder medizinischen Gründen die Grenze überqueren müssen, dies auch weiter tun können.

Wichtig bleibt, sich unbedingt an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten, genauso wie an die geltenden Corona-Vorschriften im Nachbarland. Generell sollten Plätze und Orte, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, möglichst gemieden werden“, sagt Petra Köpping.

Dort sind unter § 3 Ausnahmeregelungen für den Kleinen Grenzverkehr und Berufspendler festgelegt. Wer nicht unter diese Ausnahmeregelungen fällt, muss sich unmittelbar nach Rückkehr aus einem ausländischen Risikogebiet beim örtlichen Gesundheitsamt melden und sich in häusliche Absonderung begeben. Es gilt eine Testpflicht – innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise ist der Test kostenlos.

Eine Übersicht über Arztpraxen, die Tests für Grenzpendler durchführen, findet man hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html

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