Im September vergangenen Jahres hat Tschechien eine förmliche zwischenstaatliche Beschwerde bezüglich des Braunkohletagebaus Turów gegen Polen eingereicht. Bei der Auswertung dieser Beschwerde kam die EU-Kommission zur der Feststellung, dass Polen mit dem Braunkohletagebau Turów europäische Richtlinien verletzt.

Nun hat der Bündnisgrüne-Landtagsabgeordnete Dr. Daniel Gerber gemeinsam mit Verantwortlichen sowie Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Zittau ebenfalls eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

Dazu erklärt Dr. Daniel Gerber, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag:

„Die Entscheidung, eine offizielle Beschwerde an die EU-Kommission einzureichen, ist mir nicht leicht gefallen. Doch ich trage eine Verantwortung für alle Bürgerinnen und Bürger Sachsens und will Schaden von ihnen abwenden. Die von der EU-Kommission bestätigte Vertragsverletzung Polens ist auch für Sachsen von enormer Bedeutung. Wir haben einen illegal betriebenen Tagebau vor unserer Tür – und der hat direkten Einfluss auf Sachsens Städte und Umwelt.“

„Die Absenkung des Grundwassers infolge des Braunkohleabbaus in Turów führt bereits jetzt zu einer messbaren Senkung des Bodens unter Zittau. Es gilt nun zu handeln, denn die grenzüberschreitende Grundwasserabsenkung gräbt uns erst das Wasser ab und dann rutscht uns regelrecht der Boden unter den Füßen weg!“

Weiterhin betont Dr. Daniel Gerber: „Diese Art von Ausnahmegenehmigung, wie sie beim Tagebau Turów Anwendung findet, wurde gleichermaßen für drei weitere polnische Tagebaue erteilt. Deshalb ist der im polnischen Recht verankerte systematische Verstoß gegen EU-Richtlinien ein zentraler Bestandteil der Beschwerde.“

„Die EU als Hüterin der Verträge muss jetzt tätig werden, damit die Braunkohleindustrie nicht weiter das Gesetz verbiegt, um klimaschädliches CO2 zu produzieren und beim Kohleausstieg auf der Bremse zu stehen. Außerdem fordere ich die Bundesregierung dazu auf, jetzt Verantwortung wahrzunehmen und der Tschechischen Republik im Verfahren als Streithelfer beizustehen.“

Ergänzend erklärt dazu die sächsische Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini:
„Ich finde es richtig und wichtig, dass sich Akteure aus Sachsen mit dieser Beschwerde direkt an die EU wenden. Besonders in den Grenzregionen dient das EU-Recht dem Schutz der Bürger/-innen. Emissionen, Wasser- und Luftverschmutzung – das alles macht nicht an der Grenze halt.“

„Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. Nach der Bestätigung der Verstöße gegen EU-Recht durch die EU-Kommission, müssen nun endlich Konsequenzen folgen und das Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet werden.“
Weitere Informationen:

Blog-Beitrag von Dr. Daniel Gerber mit dem kompletten Beschwerdetext (auf Englisch)

Pressemitteilung der EU-Kommission: „Umweltverträglichkeitsprüfung: Kommission erlässt mit Gründen versehene Stellungnahme in einem von Tschechien eingeleiteten Verfahren gegen Polen“ (17.12.2020)

Zusammenfassung „Gutachten zu den grenzüberschreitenden Auswirkungen einer Fortführung des Braunkohleabbaus in Turów (Polen) auf die Gewässer in Deutschland“

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