Die Übernahme der dezentralen Mittagessenversorgung für Kinder von Familien mit geringem Einkommen wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Für Schülerinnen und Schüler gilt die Regelung nur außerhalb der Ferienzeiten.

Um das Angebot zu nutzen, können anspruchsberechtigte Eltern Kontakt zu einem der unter www.leipzig.de/mittagessenversorgung-but gelisteten Unternehmen aufnehmen und einen Versorgungsvertrag abschließen. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen dem Unternehmen und dem Sozialamt bzw. Jobcenter.

Ansprechpartner für Bezieher/-in von Arbeitslosengeld / Sozialgeld:
Jobcenter Leipzig – Leistungen für Bildung und Teilhabe
Berliner Straße 9-13, 04105 Leipzig
Tel. 913-10705, Fax: 58088-2323
E-Mail: jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de

Ansprechpartner für Bezieher/-in von Wohngeld/Kinderzuschlag, Leistungen nach SGB XII, Asylbewerberleistungen und Inhaber des Leipzig-Passes:
Sozialamt – Bereich Leistungen für Bildung und Teilhabe
Prager Straße 21, 04103 Leipzig
Tel. 123-0, Fax: 123-4145
E-Mail: but.sozialamt@leipzig.de

Eine Kopie des Originalbescheides zur Bildung und Teilhabe kann formlos im Jobcenter bzw. Sozialamt abgefordert werden.

Wer hat Anspruch?

Um die Mittagessenversorgung für Kinder von Familien mit geringem Einkommen auch während möglicher Schul- und Kitaschließungen bzw. während des Wechselunterrichts sicherzustellen, kann im Rahmen des Bildungspaketes (Bildung und Teilhabe) die Mittagsverpflegung auch nach Hause geliefert werden.

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche, die Inhaber eines Leipzig-Passes sind.

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