Dass ein städtisches Wachstum nicht ohne Konflikte abgeht, das wird so langsam auch Bewohnern von Stadtquartieren bewusst, in denen seit 25 Jahren die Zeit stillzustehen schien. So wie im Quartier Krönerstraße/Ihmelsstraße. Schon in den Gesprächen mit der Stadt kochten die Emotionen einiger Anwohner hoch. Die gekündigten Garagenbesitzer machten richtig Druck. Zuletzt mit zwei Petitionen.

Auch die große Zeitung der Stadt unterstützte ihren Vorstoß. Der umso verblüffender wirkte, weil er in der Argumentation auch immer wieder suggerierte, dass der Bau des neuen Schulcampus an der Ihmelsstraße die Wohnqualität im Quartier beeinträchtigen würde. Selbst mit langen, nun kurvenreichen Wegen zum ÖPNV argumentierte man, obwohl die Sprecher der Bürgergruppe sogar zur Vorstellung der Schulentwürfe im Neuen Rathaus anwesend waren und dort aus erster Hand erfahren konnten, dass direkt an der Krönerstraße eine neue Haltestelle der Straßenbahn entsteht. Die Wege zum ÖPNV werden deutlich kürzer, nicht länger.

Wie wenig man sich im Quartier für die Entwicklungen im Gebiet Leipziger Osten insgesamt interessiert, machte auch eine Petition deutlich, in der es hieß: „Eine Verlagerung des Wertstoffhofes in das Gelände der ehemaligen Feuerwache Ost wäre dringender als dort ein soziokulturelles Zentrum einzurichten! Was unverständlicherweise der Herr Oberbürgermeister unterstützt. An die wirklichen Belange der hier lebenden Bürger wird sowieso viel zu wenig gedacht.“

Das Planungsdezernat hat jetzt seine Stellungnahme zu den Petitionen geschrieben und sieht darin wirklich keine überzeugenden Argumente, den Bau der Quartiersschule jetzt abzublasen oder völlig umzuplanen. Es ist eine sehr ausführliche Stellungnahme geworden. Denn immerhin ging der Planung des Schulstandorts ein sehr langer Diskussionsprozess im Leipziger Osten und die lange Suche nach einem überhaupt noch verfügbaren Schulstandort voraus.

„Der Standort Ihmelsstraße stellt zugleich einen der wenigen Standorte stadtweit und den einzigen Standort im Leipziger Osten dar, bei dem sich alle Flächen in städtischem Besitz befinden. Dies ist bei steigenden Bodenpreisen ein entscheidender Kostenfaktor für den städtischen Haushalt. Die Stadt ist zum sparsamen und wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. Deshalb wird bei der Standortwahl vorzugsweise auf Grundstücke im städtischen Eigentum zurückgegriffen“, heißt es in der Stellungnahme. Auch die 90 Garagen stehen auf städtischem Grund. „In Vorbereitung des Planungsverfahrens wurden in großem Umkreis um das Bestandsgebäude der ehem. Hermann-Liebmann-Schule verschiedene Flächen von den beteiligten Ämtern auf ihre Eignung geprüft. Auch die von der Garagengemeinschaft übermittelten Hinweise wurden in diesen Prozess mit einbezogen, sorgfältig bearbeitet und geprüft. Auf diese Weise konnte der Hinweis zur Stapelung der Sporthallen in die Planungsaufgabe aufgenommen werden und ist sogar Bestandteil des Siegerentwurfs geworden. Ebenso waren die Flächen des Wertstoffhofes der Stadtreinigung als städtische Liegenschaften sowie an das Bestandsgebäude angrenzende Flächen entlang der Wurzner Straße Bestandteil des Planungsgebietes. Auch eine Bebauung des angrenzenden Kleingartenvereins (KGV) sowie eine weitere Ausdehnung des Baufeldes entlang der Wurzner Straße wurde geprüft.“

Aber nicht alles, was die Autoren der Petition für möglich halten, lasse sich baulich so umsetzen: „Aufgrund der Vernässungsproblematik durch die östliche Rietzschke, ungenügender Grundstückstiefen, des nicht überbaubaren Hauptsammlers sowie eines fehlenden Bebauungszusammenhangs musste diese Möglichkeit aber verworfen werden. Der Garagengemeinschaft wurde in einer gemeinsamen Beratung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer vom 12.05.2015 die Ergebnisse der wasserwirtschaftlichen Studie zur östlichen Rietzschke vorgestellt. Insbesondere die angrenzenden Flächen des KGV sind für den Hochwasserschutz vorzusehen und planungsrechtlich nicht bebaubar. Der Siegerentwurf sieht aber eine Öffnung zum benachbarten KGV hin vor, der eine spätere Kooperation, z. B. in Form von Schulgartenprojekten, leicht ermöglicht.“

Aber eine vierzügige Oberschule und ein vierzügiges Gymnasiums sowie die jeweils erforderlichen Sporthallen (zwei 3-Feldhallen) und Schulhofflächen benötigen ein gesetzliche Mindestmaß an Platz.

„Im Ergebnis des Verfahrens liegt kein Entwurf vor, der den Standort des Garagenhofes ausgenommen oder die Flächen entlang der Wurzner Straße zur Erweiterung des Bestandsgebäudes in östlicher Richtung genutzt hat. Die vorgeschlagenen Flächen an der Wurzner Straße wären dafür auch zu klein gewesen“, heißt es deshalb in der Stellungnahme. „Der vorliegende städtebauliche Entwurf ist eindeutiger Sieger des Verfahrens. Er zeichnet sich durch eine hohe bauliche Konzentration und Dichte, u. a. durch Stapelung der Sporthallen, sowie eine gute Vernetzung mit dem Stadtteil aus. Gleichzeitig weist er eine starke Durchgrünung mit hoher Qualität der Freiflächen und sehr guter Vernetzung der vorhandenen Grünräume, darunter des KGV, auf. Das denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Hermann-Liebmann-Schule steht im Mittelpunkt der geplanten Neubauten und wird damit optimal in das gesamte Vorhaben eingebunden. Aus energetischer Sicht ist der Entwurf ebenfalls überzeugend, was hinsichtlich der erwarteten Unterhaltskosten positiv bewertet wurde. Über die Ergebnisse des städtebaulichen Gutachterverfahrens wurde bereits Ende Juni 2016 informiert.“

Und auch die in der Petition beschworene Verschlechterung der Verkehrssituation sieht das Planungsdezernat so nicht.

„Zur künftigen Verkehrssituation kann erklärt werden, dass durch die im Siegerentwurf vorgeschlagene veränderte Verkehrsführung der Bernhardstraße und Ihmelsstraße keine negativen Auswirkungen auf die verkehrliche Situation ausgehen wird. Die Einmündung der Bernhardstraße in die Krönerstraße wird modifiziert und verkehrsberuhigt, die vorgeschlagene Fortführung der Krönerstraße ist eine Option, die zur Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes aber nicht zwingend erforderlich ist. Der derzeit nicht durchfahrbare Bereich der Krönerstraße in Richtung Wurzner Straße wird als Ersatz für die einzuziehende Ihmelsstraße ertüchtigt. Für den Ausbau der Krönerstraße muss eine Planung erstellt werden, in der auch eine Betrachtung des ruhenden Verkehrs erfolgen muss. Die baurechtlich für den Schulbetrieb erforderlichen Stellflächen sind auf dem Grundstück der Schulen angeordnet und schränken daher den öffentlichen Parkraum nicht ein.“

Und wie ist das mit der kritisierten Verkehrsführung für den Autoverkehr?

„Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zum Schulcampus, welches unter Federführung des AGM lief, wurden auch Entscheidungen zur Verkehrserschließung getroffen. Diese beinhalten im 1. Bauabschnitt den Rückbau der Ihmelsstraße zwischen Krönerstraße und Wurzner Straße und die Unterbrechung der Bernhardstraße im Bereich der geplanten Sporthalle. Der Verkehr der Bernhardstraße soll künftig vom Knoten Krönerstraße/Bernhardstraße über die Krönerstraße bis zur Karl-Vogel-Straße und in Verlängerung dieser Straße als verkehrsberuhigter Bereich entlang der geplanten Sporthalle wieder zur bestehenden Bernhardstraße geführt werden. In einem 2. Bauabschnitt ist optional die Verlängerung der Krönerstraße bis zur Hans-Eisler-Straße geplant. Aus Städtebaufördermitteln ist der grundhafte Ausbau der Krönerstraße zwischen Wurzner Straße und Bernhardstraße geplant, da sich die Krönerstraße in einem äußerst schlechten Bauzustand befindet. Die Planung und Gestaltung der Krönerstraße erfolgt als Anliegerstraße mit Gehwegen, Stellplätzen und Baumpflanzungen. In der weiteren Planung wird geprüft, ob die Einmündung Krönerstraße/Wurzner Straße künftig signalisiert werden muss, da sich der Verkehr durch die Schließung der Ihmelsstraße zwischen Krönerstraße und Wurzner Straße verlagern wird. Für die fußläufige Verbindung zwischen der Straßenbahnhaltestelle in der Wurzner Straße und dem Wohngebiet wird es künftig keine Einschränkungen geben, da der Bereich zwischen Krönerstraße, Wurzner Straße und zurückgebauter Ihmelsstraße als öffentlich begehbarer Platz gestaltet wird.“

Und dann ist da noch die Sache mit der Haltestelle:

„Der Schulstandort ist über den ÖPNV bereits gut erreichbar. Der städtebauliche Entwurf sieht zudem eine optimale Orientierung in Richtung der neuen Haltestelle an der Wurzner Straße vor. Generell ist es ein wichtiges umwelt- und verkehrspolitisches Ziel der Stadt Leipzig, den sogenannten Umweltverbund (Verkehr zu Fuß, mit dem Rad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln) zu stärken. Das bedeutet im vorliegenden Fall, durch ein entsprechendes Angebot dafür zu sorgen, dass Schüler und Lehrer möglichst nicht mit dem Auto kommen.“

Das Bild, das die Petitionen malen, stimmt also nicht wirklich mit dem Geplanten überein. Es bleibt nur der Verzicht auf die Garagenanlage und den Abfallsammelplatz.

Was das Planungsdezernat zu der Einschätzung bringt: „Die Umsetzung des Projektes erfolgt entsprechend der vorliegenden Stadtratsbeschlüsse.“

Wirklich rollen werden die Baufahrzeuge erst nächstes Jahr. Denn: „Zur Realisierung des Vorhabens sind noch wesentliche Planungsschritte erforderlich sowie Beschlüsse des Stadtrates herbeizuführen. Aus derzeitiger Sicht ergibt sich ein frühester Baubeginn und damit Kündigung der Pacht- bzw. Mietverträge ab 1. Quartal 2018.“

Die komplette Stellungnahme der Stadtverwaltung.

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Was mich an der Sache interessiert, was mit dem Sportplatz passiert. Auf dem Plan sehe ich noch den Sportplatz. Aber was ist mit dem Erhalt der Laufbahn? Wird wieder nur eine abgesperrte Sportzone entstehen?

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