Im September startete Markus Engel die Petition für eine Fußgängerampel an der Schreberstraße. „Ein erhöhter Querungsbedarf an dieser Stelle ergibt sich einerseits aus der Lage des Schreberbades und der für Fußgänger und Radfahrer günstigen Verbindung zwischen Johannapark und Sportforum über diesen Knoten und andererseits zusätzlich aus der Entwicklung des Stadthafens“, stellt selbst das zuständige Baudezernat fest. Und sucht tatsächlich nach Wegen, das Problem zu lösen.

Auch wenn die Stadt die Grundschüler, die hier in die nahe liegenden Schulen gehen, dazu animiert, lieber die paar hundert Meter bis zu den nächsten Kreuzungen zu laufen und dort mit den vorhandenen Fußgängerampeln die viel befahrene Käthe-Kollwitz-Strraße zu überqueren.

Wirklich Abhilfe bekommt man hier frühestens 2025, betont das Dezernat Stadtentwicklung und Bau: „Eine Änderung ist mit der im Abschnitt zwischen Klingerweg und Westplatz vorgesehenen Komplexbaumaßnahme der Stadt Leipzig, der LVB GmbH und der Versorgungsträger zum grundhaften Ausbau und Umgestaltung der Käthe-Kollwitz-Straße vorgesehen.

Darin inbegriffen sind neben neuen Straßenbahnbetriebsanlagen mit barrierefreien Haltestellen auch die Anlage von Radverkehrsanlagen, sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und die Anlage von Parkstellflächen. Für eine solche Komplexbaumaßnahme muss gegenwärtig ein Planungszeitraum bis zur Erlangung des Baurechts (hier über ein Planfeststellungsverfahren) von ca. 5 Jahren angesetzt werden, ein Bau wäre damit ab 2025 möglich. Derzeit wird für die Maßnahme die Vergabe der Planungsleistungen vorbereitet.“

Im Rahmen dieser Planungen würden dann auch sichere Querungsmöglichkeiten am Knotenpunkt zur Schreberstraße in verschiedenen Varianten untersucht und bewertet werden. „Die Anordnung einer Fußgängersignalanlage (FSA) ist dabei eine der zu untersuchenden Varianten. Welche Lösung letztendlich zur Umsetzung kommen wird, ist demzufolge noch offen und mit dem Baubeschluss zu entscheiden.“

Fünf Jahre? Das ist eine sehr lange Zeit. Außer für Leipzigs Planer, die sich mittlerweile an den regelrecht verstörenden Zustand gewöhnt haben, dass die Vorbereitung für Großprojekte – wozu auch der Umbau der Käthe-Kollwitz-Straße gehört – fünf bis sieben Jahre dauert. In dieser Zeit werden Stadträte, Landtage und Bundestage mindestens einmal neu gewählt.

Aber das deutsche Antragswesen ist mittlerweile so verschachtelt und zäh geworden, dass unter fünf Jahren kein Projekt zur Umsetzung kommt (was einen daran erinnert, das Leipzig bis 2025 eigentlich 20 neue Schulen bauen müsste – wie kann das bei so einem bürokratischen Vorlauf gelingen?).

Wie aber kann der Petition von Markus Engel abgeholfen werden, wenn die Straße frühestens 2025 umgebaut wird?

„Eine verständlicherweise geforderte kurzfristige Verbesserung der Situation ist aus Sicht der Verwaltung und den zuvor beschriebenen Sachverhalten nur über die Errichtung einer temporären FSA zu erzielen“, stellt das Planungsdezernat fest. „Die Stadtverwaltung wird die technische Machbarkeit und verkehrsrechtliche Zulässigkeit einer solchen FSA an dieser Stelle der Käthe-Kollwitz-Straße bis Ende 06/2020 prüfen.“

Die sperrige Abkürzung FSA steht für Fußgängersignalanlage.

Im Juni erfährt man also, ob sich hier kurzfristig eine Ampel aufstellen lässt, mit der kleine und große Fußgänger ihren Straßenquerungswunsch (SQW) signalisieren können.

Und Markus Engel hatte ja noch einen zweiten Wunsch: Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der nördlichen Schreberstraße, also in dieser Sackgasse, die an der Fußgängerbrücke zum Schreberbad endet.

Aber hier lehnt das Baudezernat ab: „Bezüglich der in der Petition angeratenen Geschwindigkeitsbegrenzung für den nördlichen Abschnitt der Schreberstraße ist folgende Situation gegeben:

Die Schreberstraße ist in diesem zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Brücke über den Elstermühlgraben ca. 75 m langen Abschnitt eine Sackgasse mit beidseitigen Gehwegen und hat die Funktion einer Anliegerstraße, die der Erschließung der anliegenden Grundstücke dient. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann in diesem Fall nicht angeordnet werden. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs, wozu auch die geforderte Geschwindigkeitsbegrenzung zählt, dürfen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Weder der Straßenverlauf noch der Straßenzustand oder die Unfalllage bieten in diesem Straßenabschnitt jedoch die erforderliche Ermächtigungsgrundlage für die gewünschte Reduzierung auf 30 km/h.

Die Ausweisung von Tempo-30-Zonenregelungen zum Schutze der Wohnbevölkerung beschränkt sich gemäß Verwaltungsvorschrift zudem nur auf reine Wohngebiete. Dies ist aufgrund der fehlenden Wohnbebauung in dem genannten Abschnitt der Schreberstraße nicht der Fall. Durch den kurzen Abschnitt und die Sackgassensituation die nur zum Halten und Parken genutzt wird, ist es zudem auch kaum Praxis, dass hier eine Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h erreicht wird.“

Tatsächlich müsse man über diese Sackgasse anders nachdenken, formuliert das Dezernat Stadtentwicklung und Bau den Weg: „Eine Neubewertung der Problematik dieses Abschnitts der Schreberstraße wird mit der vorgesehenen Entwicklung des Stadthafens und der Umgestaltung der Käthe-Kollwitz-Straße vorgenommen. Anhand der dann anstehenden Randbedingungen muss die grundsätzliche Funktion und Gestaltung dieses Straßenabschnittes in Varianten betrachtet werden.“

Wirklichen Lieferverkehr hat hier wirklich nur der Betrieb am geplanten Stadthafen. Man könnte den Straßenzipfel also durchaus zu einer verkehrsberuhigten Zone machen oder deutlich zurückbauen, sodass Radfahrer und Fußgänger wirklich bevorzugt werden. Leipzig verträgt durchaus viel mehr verkehrsberuhigte Zonen. Hier wäre eine Gelegenheit.

Bürgerinitiative kämpft für eine Fußgängerampel an der Schreberstraße

Bürgerinitiative kämpft für eine Fußgängerampel an der Schreberstraße

 

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