Ein neues Lärmgutachten zur Güntzstraße gibt es auch ein halbes Jahr, nachdem sich die Anwohner dieser Straße direkt neben den Gleisen der S-Bahn in Stötteritz hilfesuchend an Leipzigs Verwaltung gewendet hatten, nicht. Damals mussten sie erfahren, dass sie vielleicht eine Chance auf Lärmschutzwände gehabt hätten, wenn sie sich zehn Jahre vorher an der Bürgerbeteiligung zum Planbeschluss für das S-Bahn-Netz beteiligt hätten. Nur: Die meisten haben davon nie erfahren. Und schon 2017 stellte sich die Bahn stur.

Es ist ein exemplarisches Beispiel dafür, wie sich in Deutschland Unternehmen und Behörden hinter ganzen Bergen von Verfahren verstecken, die es für betroffene Bürger fast unmöglich machen, in irgendeiner Weise auf geplante Großprojekte Einfluss zu nehmen und zusätzliche Belastungen zu verhindern.

So erlebt bei den Planungen zur neuen Startbahn Süd am Flughafen Leipzig/Halle (und jetzt wieder bei den Planungen zur Vorfelderweiterung). Und so auch für die Anwohner der Güntzstraße erlebbar seit 2014, seit das neue S-Bahn-Netz in Betrieb ist und sie tatsächlich merken, was es bedeutet, wenn hier jeden Tag der Zugverkehr vorbeirauscht.

Schon im Juni 2019 erfuhren die Einwohner der Straße, dass sie in der deutschen Lärmgesetzgebung genauso angemeiert sind wie die Anwohner des Flughafens: Zwar weisen die errechneten Lärmkarten der Stadt Leipzig eine hohe Dauerlärmbelastung von 60 bis 65 dB (A) aus. Aber das sind geglättete Werte, die eine Dauerbelastung suggerieren, die in Wirklichkeit aus Lärmspitzen deutlich darüber besteht (wenn die Züge vorbeifahren) und Tälern darunter. Und wer in so einer Lärmschneise lebt, weiß, was das heißt: Wenn die Züge vorbeipoltern, reißt es einen aus dem Schlaf.

Nun hat Stefan Lucius, der dort wohnt, versucht, über eine Einwohneranfrage auch gleich noch eine „Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans“ von 2003 zu erwirken. Er geht in seiner Anfrage davon aus, dass die Bahn wohl doch noch Lärmschutzwände bauen müsste, wenn das Gebiet zwischen Güntzstraße und Schönbachstraße nicht als „Gemischte Baufläche“ ausgewiesen wird, sondern als Wohngebiet.

Es stimmt schon: Da gelten dann etwas strengere Lärmrichtwerte.

Aber nicht wirklich viel strengere, wie jetzt das Dezernat Stadtentwicklung und Bau in seiner Antwort erklärt.

„Für den tatsächlichen Schienenverkehrslärm in Bestandssituationen gibt es keine Grenzwerte, die in umliegenden Gebieten eingehalten werden müssen. Für eine Beurteilung herangezogen werden könnten die in der ,Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes‘ genannten Auslösewerte“, kann man dort lesen.

„Diese liegen für Mischgebiete bei 69 dB tags und 59 dB nachts, sowie für Wohngebiete um jeweils 2 dB niedriger. Diese Werte sind mit gemittelten Lärmpegeln zu vergleichen, also z. B. nicht mit dem Spitzenpegel eines einzelnen vorbeifahrenden Zuges. Im Gebiet zwischen Güntzstraße, Schönbachstraße und Kleingartenverein treten laut Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes Überschreitungen des gemittelten Nachtwertes für Wohngebiete von 57 dB in Randbereichen auf.“

Wenn man Lärmwerte „mittelt“, kommt ziemlich oft ein Durchschnittswert heraus, der erstaunlicherweise knapp unter den Grenzwerten liegt, bei denen sich der Gesetzgeber gezwungen sehen will, Maßnahmen zu ergreifen. Nicht nur Ärzte kritisieren diesen Unfug schon seit Jahren, denn entscheidend ist nicht der Durchschnitt, sondern sind die Lärmspitzen, die die Menschen aus dem Schlaf reißen.

Dass man die Ausweisung des Plangebietes nicht ändern kann, ist dann eher ein beiläufiges Thema.

„Im Flächenutzungsplan ist der fragliche Bereich als gemischte Baufläche ausgewiesen. Die Stadt hat hier auf Antrag der Eigentümer entsprechende Baugenehmigungen erteilt, da im Mischgebiet eine Wohnnutzung gemäß der Baunutzungsverordnung regelzulässig ist. Eine gezielte Förderung zur Wohnungsansiedlung in diesem Bereich erfolgte durch die Stadt jedoch nicht“, betont das Baudezernat dazu.

Und: „Ein faktisches Wohngebiet ist auch durch die Umnutzungen der vergangenen Jahre nicht entstanden, da die gewerbliche Nutzung weiterhin in einem Maße prägend ist, wie sie in Wohngebieten unzulässig wäre. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Gewerbebetriebe in ihrem Bestand geschützt bleiben sowie bei Bedarf Möglichkeiten zur Erweiterung und Weiterentwicklung erhalten – dem entspricht die Einstufung als gemischte Baufläche. Im Rahmen der Fortschreibung des FNP 2015 wurde überprüft, ob dieses Ziel auch weiterhin für die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung gelten soll und dies wurde bejaht.“

Was freilich die Sache mit dem Lärmschutz nicht außer Kraft setzt. Das Baudezernat verweist zwar auf die Bahn, die hier Lärmschutzwände bauen müsste, wenn die Grenzwerte überschritten werden. Aber schon 2017 biss sich die Stadt an der Bahn bzw. dem Eisenbahnbundesamt zu diesem Thema die Zähne aus.

Für eine Ausweisung als Wohngebiet zu laut

Und das hat noch ganz andere Folgen, wie das Dezernat anmerkt: „Bei dem von Ihnen angeführten Beschluss der Ratsversammlung handelt es sich um die Aufstellung des B-Plans Nr. 263 ,Güntzstraße/Lichtenbergweg‘. In der Begründung zum Aufstellungsbeschluss finden sich unter anderem die von Ihnen genannten Planungsziele. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans ist die DIN 18005 ,Schallschutz im Städtebau‘ zugrunde zu legen. Wie die Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes zeigt, wird zumindest der Orientierungswert für den Nachtzeitraum im Gebiet geringfügig in den Randbereichen überschritten, weswegen eine Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet nicht infrage kommt und das Planverfahren so auch nicht fortgeführt werden konnte.“

Und hier genau beißt sich die Katze in den Schwanz und kann das Gebiet auch nicht nachträglich zum Wohngebiet werden, wie das Baudezernat betont: „Im Falle der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit einhergehender FNP-Änderung gelten die Lärmgrenzwerte der DIN 18005. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, ein Wohngebiet festzusetzen wird voraussichtlich daran scheitern, dass die Lärmgrenzwerte, die gemäß DIN 18005 einzuhalten sind, (55 dB tags und 45 dB nachts) nicht eingehalten werden können.“

Das heißt: Weil es hier selbst nach den geglätteten Messwerten der Bahn nachts um 12 db zu laut ist, kann das Gebiet nicht zum Wohngebiet werden.

Und weil es anderen Leipzigern in ähnlicher Lage ganz ähnlich geht, warnt das Baudezernat vor einem Präzedenzfall, denn man möchte das Gewerbe hier nicht verdrängen: „In Leipzig gibt es diverse vergleichbare stadträumliche Situationen. Eine Planänderung im Bereich Schönbachstraße/Güntzstraße würde eine Vorbildwirkung auf diese Gebiete ausüben. Eine Änderung im FNP sowie die Festsetzung als Wohngebiet stünde somit im Widerspruch zum stadtentwicklungspolitischen Ziel, die gewerblichen Nutzungen in diesen Gebieten zu erhalten und ihnen Entwicklungsperspektiven zu bieten.“

Das eigentliche Problem ist der große Schienenkonzern, der genau am Beginn der Wohnbebauung in der Güntzstraße mit den Lärmschutzwänden einfach aufgehört hat: Die Änderung der Planausweisung „ist letztendlich leider und tatsächlich auch kein Instrument, dass Ihnen oder der Stadt eine andere Position gegenüber der Bahn zur Verbesserung der Schallschutzmaßnahmen einräumt.“

Wie sich Leipzig 2017 an Bahn und Eisenbahnbundesamt die Zähne ausbiss

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Der Bürger zieht wieder einmal den Kürzeren…

Aber zum verwiesenen Bericht:
Wurden denn inzwischen von Betroffenen Rechtsmittel eingelegt?

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