12. Dezember 2012. 12 Uhr. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Bürgerinitiativen übergibt der Vorstand des Mehr Demokratie Landesverbandes Sachsen heute Mittag das im Frühjahr erarbeitete Vier-Punkte-Programm zur Reform der Sächsischen Gemeindeordnung und für faire Regelungen der Bürgerbeteiligung in den Kommunen an die Landtagsfraktionen.

Demokratie ist ein Ur-Leipziger Thema. 1989 wurde die Forderung nach mehr Demokratie auf die Straßen getragen. Es brauchte nicht wirklich lange, dass auch die Leipziger merkten, dass Demokratie viele Spielarten und Hürden kennt. Hürden, mit denen Bürger auch abgeschottet werden von Entscheidungen, keinerlei Mitbestimmungsrechte haben, Zugänge zu wichtigen Informationen versperrt sind.

1998 gründete sich deshalb – da plakatierte doch ein wagemutiger OBM-Kandidat an allen Litfaßsäulen gerade “Kommen wir ins Gespräch” und verkündete gar mit kraftvoller Geste ein “gläsernes Rathaus” – die Leipziger Gruppe “Mehr Demokratie”. Ähnliche Gründungen folgten in allen anderen Bundesländern. Samt den Erfahrungen am eigenen Beispiel, wie das ist, wenn Bürgerwille bei wichtigen Projekten gar nicht erwünscht wird. Stuttgart 21 und Flughafen Berlin-Brandenburg sind nur zwei Beispiele aus einer langen Liste solcher Begegnungen der obskuren Art.

2007 bezog der Mehr Demokratie e.V. ein eigenes Büro im Haus der Demokratie. Der Landesverband Sachsen wurde ganz offiziell am 11. September 2010 gegründet. Und es wird gearbeitet – meistens ohne viel Klamauk, in intensiven Diskussionsrunden. Denn wenn man mehr Demokratie will, muss man auch aufzeigen, wie das funktionieren kann.

Entstanden ist daraus im Frühjahr ein Programm mit vier Punkten, die vor allem eines schaffen sollen: Die Hürden abzusenken, mit denen Bürgerbeteiligung in Sachsen möglich wird.

“In allen Bundesländern ist die direkte Demokratie – ergänzend zur repräsentativen Demokratie – eingeführt. Die Gemeindeordnung regelt, wie wir uns mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in die Angelegenheiten der Gemeinden und Landkreise einbringen und selbst über Sachfragen entscheiden können. Erfahrungen zeigen, dass manche Hürde zu hoch ist, und dadurch Bürgerengagement ausgebremst wird. – Es besteht Reformbedarf”, betont der Verein. “Dabei sind Bürgerbegehren nicht als Protestinstrumente zu verstehen. Sie helfen, dass alle Akteure: Bürger, Politiker und Amtsträger ins Gespräch kommen, Kompetenzen gefördert werden und gemeinsam gestaltet wird. Schließlich können Bürgerentscheide auch Konflikte befrieden. Sie müssen aber fair geregelt sein.”1. Zustimmungshürden beim Bürgerentscheid senken

Anders als bei Wahlen, genügt es bei einer Abstimmung über den Vorschlag eines Bürgerbegehrens nicht, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu bekommen. Die Mehrheitsentscheidung ist in sächsischen Gemeinden erst gültig, wenn 25 % aller Wahlberechtigten für den Vorschlag gestimmt haben – und das unabhängig von der Größe einer Gemeinde. Mehr Demokratie schlägt deshalb für Sachsen eine an der Größe der Gemeinden orientierte Staffelung des Zustimmungsquorums ähnlich wie in Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen vor: in Gemeinden bis 10.000 Einwohner ab 20 % der Stimmberechtigten, in Gemeinden bis 50.000 Einwohner ab 16 % der Stimmberechtigten, in Gemeinden bis 100.000 Einwohner ab 12 % der Stimmberechtigten und in Großstädten über 100.000 Einwohner 8 % der Stimmberechtigten. – Zudem sollten die Kommunen, genau wie bei Bürgerbegehren, die Möglichkeit haben, in ihrer Hauptsatzung ein geringeres Quorum festzusetzen.

2. Recht auf Beratung durch Gemeinde- und Kreisverwaltung

Bürgerbegehren sollten nicht an Formfragen scheitern. Oft aber entzündet sich der Streit über ihre Zulässigkeit schon daran, ob Formulierungen eindeutig genug sind. Das sorgt für Frust bei den Initiativen, sowie bei denen, die ein Begehren unterzeichnet haben. Deshalb sollte es das Recht auf Beratung mit Bindewirkung über die formellen Voraussetzungen eines geplanten Bürgerbegehrens geben.

3. Kostendeckungsvorschlag streichen, aber finanzielle Auswirkungen durch die Verwaltung benennen

Ist ein Bürgerbegehren finanzwirksam, wird zwingend ein Kostendeckungsvorschlag verlangt. Initiativen verfügen kaum über den notwendigen Einblick in das Haushaltswesen einer Kommune, um einen stichhaltigen Vorschlag zu unterbreiten, woher und wann das Geld für die vorgeschlagene Maßnahme kommen soll. Deshalb ist der Zwang, einen Kostendeckungsvorschlag auszuarbeiten, der häufigste Grund dafür, dass Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden. Diese für Bürger hohe Hürde sollte abgeschafft werden. Damit die finanziellen Auswirkungen aber transparent sind, sollten diese von den Kämmereien benannt werden und in der Begründung zu einem Bürgerbegehren aufgeführt sein. Die Sorge, Initiativen würden sich dann aus der Haushaltskasse ohne Rücksicht auf das Gemeinwohl selbst bedienen, ist, wie die Praxis zeigt, unbegründet.

4. Bürgerbegehren auch zur Aufstellung von Bauleitplanungen zulassen

Bauleitplanungen gehören zum Kerngeschäft der kommunalen Selbstverwaltung. Hier ist das Interesse der Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen hoch. Ist aber der Beschluss zur Aufstellung einer Bauleitplanung gefasst, haben Bürger derzeit im weiteren Verfahren nur noch Anhörungsrecht, können aber nicht mehr eingreifen.

Aus den Erfahrungen mit Stuttgart 21 rührt der Gedanke, dass der Aufstellungsbeschluss und die allgemeinen Ziele und der Zweck der Planung mit einer Karenzfrist von drei Monaten versehen und für Bürgerbegehren zugänglich sein sollten. Die Bürgerinnen und Bürger hätten dann vor dem Abwägungsprozess die Möglichkeit, den Aufstellungsbeschluss per Bürgerentscheid zu überprüfen.

“Als Fachverband in Sachen Demokratie-Entwicklung rufen wir den sächsischen Landtag auf, die Bedingungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu verbessern”, erklärt dazu Landesvorstandssprecherin Henny Kellner. “In fast allen Fraktionen werden Möglichkeiten diskutiert, um direkte Beteiligung zu erleichtern und auszubauen. Unser Reformaufruf enthält erprobte Vorschläge, mit denen wir die Debatte anstoßen wollen.”

Dem Treffen am 12. Dezember im Landtagsrestaurant “Chiaveri” in Dresden zugesagt haben Rico Gebhardt (Fraktions- und Landesvorsitzender der Linken), Martin Dulig (Fraktionsvorsitzender der SPD), Henning Homann (Sprecher für demokratische Kultur und bürgerschaftliches Engagement der SPD-Landtagsfraktion), Carsten Biesok (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP), Marko Schiemann (Rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion) und Miro Jennerjahn (Demokratiepolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen).

Text & Unterzeichner: http://sachsen.mehr-demokratie.de/sachsen_aufruf-goreform.html

www.sachsen.mehr-demokratie.de

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar