Seit ein paar Tagen beschäftigt eine Geschichte die kritische Öffentlichkeit, die durchaus typisch ist für den Umgang mit den Leipziger Arbeitslosen - die aber auch so ein bisschen Hoffnung verbreitet, dass auch für Hartz-IV-Empfänger noch so etwas wie Recht im Lande ist. Dem Leipziger Jobcenter rückte dieser Tage ein Gerichtsvollzieher auf den Hals.

Schon im April hatte das Sozialgericht Leipzig das Jobcenter Leipzig dazu verurteilt, einem ALG-II-Empfänger eine einbehaltene Sanktion auszuzahlen. Sanktioniert worden war der 44jährige Familienvater, weil er nach Ansicht der Behörde “durch sein negatives Auftreten” den Antritt eines Beschäftigungsverhältnisses verhindert habe.

Beschäftigungsverhältnis klingt gut. Doch tatsächlich handelte es sich um eine Arbeitsgelegenheit bei den Kommunalen Eigenbetrieben Engelsdorf, die für die Stadt Leipzig Arbeitskräfte (sprich: Ein-Euro-Jobs) zur Verfügung stellen. Ein so genanntes “Arbeitsmarktinstrument”, das eigentlich dazu dienen soll, Langzeitarbeitslose wieder für den so genannten ersten Arbeitsmarkt fit zu machen.

Doch in Leipzig versucht man mit allen Mitteln, die Zahlen zu drücken. Alle möglichen Instanzen brauchen endlich Erfolgsmeldungen, auch wenn es eine echte politische Arbeit für einen funktionierenden Arbeitsmarkt nicht gibt. Aber auch das Nicht-Einwilligen in einen 1-Euro-Job kann das Jobcenter nach dem SGB II sanktionieren. Wenn der Betroffene die Arbeitsaufnahme verweigert. Der ging zwar skeptisch zum Vorstellungstermin, nahm auch, weil er die Rechtmäßigkeit der Vermittlung durchaus bezweifelte, nicht extra noch einen ausgefertigten Lebenslauf mit.Doch da hatte er wohl nicht mit dem Igel gerechnet, dem Ansprechpartner im Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf, der das Nicht-Vorweisen eines Lebenslaufs als Arbeitsaufnahmeverweigerung wertete und den Bewerber wieder fortschickte. Umgehend verhängte das Jobcenter darauf eine Sanktion, reduzierte den ALG-Regelbedarf des Betroffenen für drei Monate um 101,10 Euro auf nunmehr 235,90 Euro.

Der Mann legte Widerspruch ein, denn er hatte ja nicht wirklich durch sein Auftreten dafür gesorgt, dass er den Job nicht bekam. Das Sozialgericht Leipzig gab dem Antrag vollumfänglich statt und verpflichtete das Jobcenter, die einbehaltenen zwei Monatsraten von 101,10 Euro in voller Höhe auszuzahlen. Der Betroffene marschierte mit dem Urteil schnurstracks zum Jobcenter – das Geld stand ihm zu, es hätte sofort ausbezahlt werden müssen. Doch das Jobcenter weigerte sich.

Was tun? – Die meisten von solchen Sanktionen Betroffenen geben womöglich klein bei. Doch der Familienvater suchte sich Rat bei einem Rechtsanwalt. Glücklicherweise noch schnell genug, denn nach einmonatiger Frist wäre der Gerichtsbeschluss nicht mehr vollstreckbar gewesen. Der Rechtsanwalt beauftragte einen Gerichtsvollzieher. Der mahnte die ausstehenden Gelder per Telefon ein. Doch auch jetzt sah die Behörde sich nicht gezwungen zu reagieren. Also marschierte der Gerichtsvollzieher, wie “Papa Lars” im Tacheles-Forum erzählt, zur Zwangspfändung direkt in die Behörde in der Axxis-Passage und kassierte das Geld aus der Barkasse.

Die Geschichte erfreute am Wochenende schon die “Frankfurter Rundschau”. Aber wirklich lustig ist sie nicht. Sie zeigt nur, mit welchen Methoden in der “Armutshauptstadt” Leipzig gearbeitet wird, um irgendwie die Zahlen der Bedürftigkeit zu schönen, damit sich gut bezahlte Politiker in Leipzig, Dresden oder Berlin wieder selbst bejubeln dürfen, ohne dass sie einen einzigen Handschlag für eine bessere Beschäftigungssituation getan haben.Vor einem Jahr las die Linke-Stadträtin Naomi-Pia Witte der Leipziger Stadtverwaltung in Sachen Jobcenter die Leviten. Denn es nützt keiner Stadt und auch dem städtischen Haushalt nichts, wenn versucht wird, die Betroffenen mit Rechentricks aus der Statistik zu schieben. Sie sprach die geschönte Vermittlungsquote von 20 Prozent an, die seit 2005 eigentlich dazu hätte führen müssen, dass die Sockelarbeitslosigkeit abgebaut worden wäre. Doch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften liegt weiter über 44.000, die Zahl der bedürftigen Personen nach SGB II liegt weiter über 74.000. Und die Sozialkosten der Stadt sinken nicht. Im Gegenteil. Sie sind auch in den letzten Jahren weiter gestiegen.

Denn manche Arbeitsuchenden landen schlicht in einem Karussell, bei dem sie für ein paar Monate eingestellt, wieder entlassen, neu angelernt und wieder zur Probe eingestellt, wieder entlassen werden usw.

Naomi-Pia Witte mit Berufung auf eine Studie des IAB der Bundesarbeitsagentur: “Und da ist es schon interessant zu lesen in dieser Studie, dass 44,6% der Leistungsbezieher sechs Monate nach der Arbeitsaufnahme nicht mehr in Beschäftigung sind. Während 55,4% der Leistungsbezieher dies nach sechs Monaten noch sind. Und – von den 1,177 Millionen Leistungsempfängern, die eine Beschäftigung aufgenommen haben, konnten 582 Tausend keinen bedarfsdeckenden Lohn erzielen, mussten also aufstocken, 595 Tausend erzielten also ein bedarfsdeckendes Einkommen.”

Das heißt: Auch in Nürnberg weiß man sehr genau, dass die diversen für die “Hartz-Reformen” erfundenen oder wieder ausgegrabenen “Instrumente” das Problem immer nur vernebeln – aber keine Lösungen schaffen.

Und sie bieten – wie man oben sah – ideale Instrumente, um die Betroffenen, die nun in der Regel wirklich nichts mehr haben, weiter zu drangsalieren und dazu zu zwingen, das falsche Spiel mitzuspielen.

Die sächsische Bundestagsabgeordnete Katja Kipping (Die Linke) hat sich einmal eingehender mit den Sanktionen gegenüber Leistungsberechtigten beschäftigt und musste feststellen, dass 2011 mit 912.185 Sanktionen ein neuer Rekord aufgestellt wurde. Sie führt auch die Zahl an, die die Bundesagentur selbst ausgegeben hatte: 169.790.

Das ist nur ein scheinbarer Widerspruch. Die BA hatte die Zahlen tatsächlich als Jahresdurchschnitt herausgegeben. Aber das ist selbst aus Sicht der Behörde Quatsch. Denn das ALG II muss aller sechs Monate neu beantragt werden. Und der Zeitraum der Sanktionierung ist in der Regel kürzer. Was trotzdem reicht. Denn 101 Euro weniger in einer Familie mit Kindern, die sowieso schon vom Regelsatz leben muss, das sorgt eigentlich zwangsläufig dafür, dass sich das Konto ins Minus dreht.

Katja Kipping zitiert dazu aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010, das die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen feststellt: “Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden […].”

Aber wie man sieht, wird auch in Leipzig weiter sanktioniert. Ohne Sinn. Ohne Konzept. Hauptsache die Zahlen sehen am Jahresende irgendwie ein bisschen schöner aus.

“PapaLars” im Tacheles-Forum: www.tacheles-sozialhilfe.de

Das Urteil zum Thema: www.a4xpappa.de/Lebenslauf.pdf

Naomi-Pia Witte zur Schönfärberei auf dem Arbeitsmarkt: www.witte-leipzig.de

Das Dossier von Katja Kipping zu den Sanktionen: https://www.katja-kipping.de/de

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar