Es ist ja mittlerweile ein Sport unter deutschen Zeitungen geworden, die Politiker nicht mehr zu interviewen und einmal bis auf die Gründe ihres Handelns zu befragen, sondern ihre Seiten gleich mal für komplette Beiträge zu öffnen. Gern promotet als eine Art öffentlicher Diskussion. Das Problem ist nur: Wenn die Politiker in ihren Artikeln Quatsch erzählen, korrigiert das keiner. Na gut, einer tut es: Paul. M. Schröder vom BIAJ. Er nimmt mal den Quatsch von FDP-Chef Christian Lindner auseinander.

Der hatte am 22. November in der „Zeit“ gemeinsam mit Johannes Vogel, FDP-Generalsekretär in Nordrhein-Westfalen und Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik, über Sanktionen in der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) behauptet: „Die Wahrheit ist: Rund 97 Prozent der Menschen in der Grundsicherung kommen mit Sanktionen überhaupt nie in Kontakt …“

So eine Zahl bleibt hängen. Einerseits seien dann also nur die üblichen 3 Prozent von „Arbeitsunwilligen“ sanktioniert worden. Und die anderen 97 Prozent hätten doch mit „Hartz IV“ und seiner Sanktionspraxis gar nichts zu tun.

Was einem in der aktuellen „Hartz IV“-Diskussion auffällt ist natürlich, dass zwei Parteien, die seinerzeit für die Einführung von „Hartz IV“ verantwortlich waren, versuchen, wenigstens den schlimmsten Blödsinn daran zu korrigieren – das sind SPD und Grüne.

Aber die stärksten Verteidiger kommen aus jenen Parteien, die damals im Bundestag dafür gesorgt haben, dass erst all die Schikanen in das Gesetz eingebaut wurden, die in den Vorschlägen der Peter-Hartz-Kommission gar nicht vorkamen: CDU und FDP.

Und das eben auch mit falschen Argumenten.

Wobei die Bundesagentur für Arbeit mit ihrer gemeldeten „Sanktionsquote“ natürlich die Grundlage für diesen Unfug legt. Aber die Statistik der BA ist ja ganz sichtlich nicht darauf angelegt, transparent zu sein. Mit den Zahlen agieren dann aber Politiker wie Christian Lindner und Johannes Vogel, als würden sie das aussagen, was ihre Bezeichnung verheißt.

Was aber schlicht nicht der Fall ist, wie Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) feststellt.

Keiner kennt den Zahlenwirrwarr der Bundesagentur besser als er.

„Für das Berichtsjahr 2017 (zum Beispiel) nennt die Statistik der BA insgesamt 952.839 neu festgestellte Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und insgesamt 419.502 in 2017 ‚neu sanktionierte ELB‘. Zur Erläuterung der Anzahl ‚neu sanktionierter ELB‘ weist die Statistik der BA darauf hin: ‚Jeder ELB wird im jeweiligen Berichtszeitraum nur einmal gezählt, d. h. in Jahressummen kann ein ELB höchstens einmal als neu sanktionierter ELB erfasst werden.‘“, schreibt er nun in einem Kommentar zur falschen Äußerung von Lindner und Vogel.

„Vor dem Hintergrund der von der Statistik der BA (seit Mitte 2014) Monat für Monat veröffentlichten (aber wenig beachteten) Anzahl ‚neu sanktionierter ELB’ im Verlauf von 12 Monaten zu behaupten, „Rund 97 Prozent der Menschen in der Grundsicherung kommen mit Sanktionen überhaupt nie in Kontakt‘, ist zumindest gemäß der amtlichen Statistik nicht ‚Die Wahrheit‘ (Lindner/Vogel, FDP) sondern doch eher die Unwahrheit.

Denn die zum Beispiel 419.502 in 2017 neu sanktionierten ELB (ohne die weiteren von den Sanktionen indirekt betroffenen Menschen in der ‚Grundsicherung für Arbeitsuchende‘) ergäben nur dann einen Anteil von ‚rund drei Prozent‘ (100 minus ‚rund 97 Prozent‘) wenn die Statistik der BA in 2017 eine ‚Grundgesamtheit‘ (100 Prozent) von nahezu 14 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (!) gezählt hätte. Dies ist aber offensichtlich nicht der Fall. Es sei denn, auch da vermuten die FDP-Politiker Lindner und Vogel eine ‚alternative Wahrheit‘.“

Und selbst das „nie“ in der Aussage der beiden FDP-Politiker lässt Schröder so nicht stehen: „Wegen des ‚nie‘ in ‚nie in Kontakt‘ (Lindner/Vogel): Wie sich dies bei Betrachtung von längeren Zeiträumen (länger als 12 Monate) darstellt, wird von der Statistik BA nicht ausgewertet bzw. in den Standard-Veröffentlichungen nicht veröffentlicht.“

Und wie sieht es nun wirklich aus?

Das BIAJ hat dazu nun mittlerweile Berge von Meldungen veröffentlicht. Etwas, was die BA nicht tut. Erst am 16. April wieder eine mit dem Titel „Hartz-IV-Sanktionen: Zur falschen Erläuterung der Berechnung der sogenannten ‚Sanktionsquote‘“, in der auch die FDP-Führung Aufklärung darüber gefunden hätte, wie viele Betroffene in den deutschen Jobcentern mit Sanktionen in Berührung kommen.

Wirklich sagen lässt sich nach der Statistik eigentlich nur, dass ziemlich dauerhaft rund 3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsbezieher in einer Sanktion stecken, also jetzt, im Augenblick, mit einer Sanktion (also Kürzung der Leistung) zurechtkommen müssen.

Statistik der neu festgestellten Sanktionen pro Jahr. Grafik: BIAJ
Statistik der neu festgestellten Sanktionen pro Jahr. Grafik: BIAJ

Im Schnitt steckten 2017 übers Jahr gesehen immer so um die 137.000 Menschen in einer Sanktion. Und zwar nicht nur Arbeitsuchende. Massiv angestiegen ist seit 2007 die Sanktionierung von nicht arbeitslosen ELB, also von sogenannten „Aufstockern“. Wurden 2007 noch knapp 45.000 von ihnen mit Sanktionen belegt, stieg dieser Durchschnittswert 2017 auf fast 65.000.

Der Wert, den Christian Lindner und Johannes Vogel gemeint haben könnten, ist eher ein anderer, nämlich der aller Leistungsbezieher, die im Jahr mindestens eine Sanktion verpasst bekamen. Das waren 2017 immerhin 419.512 – bei 4.362.181 erwerbsfähigen Leistungsbeziehern (Durchschnitt).

Fast jeder zehnte ELB hat danach 2017 mindestens eine Sanktion zu spüren bekommen. Das ist zumindest ein Näherungswert, auch wenn natürlich einige Leistungsbezieher nur kurz im Jobcenter aufschlagen, andere dafür über Jahre dort festhängen. Aber der Anteil derer, die innerhalb eines Jahres sanktioniert wurden, liegt deutlich höher als 3,1 Prozent. Eben irgendwo zwischen 3 und 10 Prozent.

Genaueres auszusagen ist mit dieser Statistik nicht möglich.

Und da immer nur Jahreszahlen veröffentlicht werden, erfährt man auch nichts über das „nie“. Denn manch einer, der vor Jahren mit Leistungskürzung bestraft wurde, ist fügsam geworden und macht mittlerweile alles, was das Amt von ihm verlangt, taucht also in der Sanktionsstatistik nicht wieder auf. Andere verzichten lieber auf die Gnade des Amtes und versuchen ohne „Stütze“ zu überleben.

Zumindest eines ist offensichtlich: So blauäugig wie die Spitzenpolitiker der FDP auf Jobcenter, „Hartz IV“ und Sanktionspraxis schauen, kann man eigentlich nicht über das Thema reden. Mit solchen Aussagen sorgt man wirklich für Falschinformation und „Fake News“, die dann wieder als fester „Wissens“bestand bei Lesern und anderen Politikern weiterverbreitet werden als Mem. Man merkt sich eine scheinbar aussagekräftige Zahl – auch wenn sie mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat.

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Ich möchte Herrn Lindner und anderen den Rat geben, es mit Dieter Nuhr zu halten: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr….. halten

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