Nach Stadtratsbeschluss zur Privatisierungsbremse: Initiator legt Rechtsmittel ein
Am 22. Januar lehnte der Leipziger Stadtrat das von über 26.000 Bürgern geforderte Bürgerbegehren zur Erschwerung der Privatisierung kommunalen Vermögens als unzulässig ab. Ein Beschluss, der kein endgültiger ist. Dass es Rechtsmittel gegen die Entscheidung gibt, wurde den Leipzigern freilich nicht via "Amtsblatt" erklärt. Das bekamen nur die drei Vertrauensleute schriftlich.













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