Etwas hat sich gerade in den letzten Jahren deutlich geändert in der Leipziger Stadtpolitik. Immer mehr Vorlagen der Stadtverwaltung finden im Stadtrat im ersten Anlauf keine Zustimmung mehr. Die Fraktionen werden selbstbewusster und schicken Vorlagen, die nicht den Beschlüssen entsprechen oder sichtlich nur zusammengeschludert sind, zurück ins Verfahren. Am Mittwoch, 22. Januar, passiert mit der Vorlage zur neuen Polizeiverordnung.

Die hätte eigentlich schon Ende 2019 beschlossen werden müssen, weil die alte Verordnung zum 8. Januar 2019 auslief.

Aber das Ordnungsdezernat legte die Neufassung erst Mitte Dezember vor. Da hatte niemand mehr Zeit, sie auch nur zu lesen. Ernsthaft befassen konnte sich der zuständige Ausschuss erst zu Beginn des Jahres. Und als die Fraktionen erst mal ans Kleingedruckte kamen, merkten sie, dass das Ordnungsdezernat in vielen Paragraphen weit über seine Kompetenzen hinausgeschossen war und Regeln formuliert hatte, die mit einer Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen interpretierbar sind.

Bis zum 22. Januar rasselten zwölf Änderungsanträge ins Ratsinformationssystem, etliche davon waren gleich eine Sammlung von Änderungsforderungen. Am Ende war es so viel, dass eigentlich nur noch ein Antrag sinnvoll war: Die Vorlage von der Tagesordnung zu nehmen.

Nach der Absetzung der Polizeiverordnung von der Tagesordnung der Stadtratssitzung durch den Stadtrat am Mittwoch, 22. Januar, auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Oberbürgermeister Burkhard Jung angekündigt, im Zuge der Fortsetzungssitzung am 29. Januar eine zusätzliche „Sitzung im Eilfall“ einzuberufen, da ansonsten die bestehende und einstweilig verlängerte Polizeiverordnung am 8. Februar 2020 ausläuft.

Erst am 21. Dezember hatte der Ordnungsbürgermeister bekannt gegeben, dass die alte Polizeiverordnung befristet bis zum 8. Februar weiter gilt. Manches in der Neufassung der Polizeiordnung deutet darauf hin, dass hier versucht wurde, über neue Paragraphen und Ordnungsstrafbestände Parteipolitik zu machen.

Dieser Wille zum Politikmachen direkt aus dem Ordnungsamt spricht sich zum Beispiel in dieser Aussage aus: „Die vorgeschlagene Neufassung der Polizeiverordnung zeigt, dass Ortsrecht dynamisch ist und durch die Bürger und Bürgerinnen bereits aktiv mitgestaltet wird. Sie reflektiert auch die gesammelten Erfahrungen der Entwicklung im gesellschaftlichen Zusammenleben miteinander. Eine darüber hinausgehende Bürgerbeteiligung ist nicht beabsichtigt.“

Welche Bürger und Bürgerinnen hier „mitgestaltet“ haben, verrät die Vorlage nicht. Eine offizielle Bürgerbeteiligung gab es nicht. Es müssen also sehr informelle Wege gewesen sein, auf denen „Bürger“ hier ihren Einfluss aufs Leipziger Polizeirecht wirken lassen konnten. Und auch eine nachgelagerte Bürgerbeteiligung ist nicht vorgesehen. Was eigentlich der Aussage widerspricht, Bürger und Bürgerinnen hätten hier Ordnungsrecht mitgestalten können.

Allein die Vielzahl der Änderungsanträge aus den Ratsfraktionen lässt daran zweifeln, dass alle Widersprüche bis zum 29. Januar geklärt und beseitigt werden können.

Der Fachausschuss Umwelt und Ordnung, der als einziger Ausschuss mit der Prüfung der Vorlage beschäftigt war, hat bis zum 4. Februar überhaupt keine weitere Sitzung.

„Die Ausschüsse waren erstmalig im Januar mit der Verordnung befasst und damit in einem Zeitraum, in dem die ausgelaufene Polizeiverordnung bereits um einen Monat per Entscheidung des OBM verlängert wurde“, kritisiert Jürgen Kasek, Grünen-Stadtrat und Rechtsanwalt, die viel zu späte Vorlage der neuen Verordnung.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Oberbürgermeister sehenden Auges einen Zustand provoziert, den er selbst als ,gesetzlos‘ bezeichnet. Ein vorausschauend handelnder Oberbürgermeister hätte frühzeitig, vor Ablauf der bestehenden Polizeiverordnung, eine Vorlage in den Stadtrat eingebracht und ausreichend Befassungszeitraum geplant.“

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert daher, dass Jungs Ankündigung auch umgehend Taten folgen, um noch vor Ende der Gültigkeit der bestehenden Polizeiverordnung zu einer tragfähigen Lösung zu kommen.

„Dass es eine intensive Debatte geben würde bei einer Vielzahl an Änderungsanträgen war absehbar. Eine Polizeiverordnung, die eigene Rechtsetzung der Stadt darstellt, kann nicht nebenbei durchgepeitscht werden. Gerade wenn neue Regelungen Gültigkeit erlangen sollen, müssen sie umfassend diskutiert werden. Da wir das Problem sehen, können wir uns eine Sondersitzung des Stadtrates zum Thema vorstellen um hier das Problem noch zu lösen“, macht der ordnungspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Norman Volger einen Vorschlag zur Einigung. Denn allein die Menge der beantragten Änderungen wird einen Eilbeschluss in der Sitzung am 29. Januar unmöglich machen.

Die Grünen-Fraktion hat unter anderem beantragt, dass das Fußballspielen in den Leipziger Parks auch weiterhin erlaubt bleibt, das Wegwerfen von Zigarettenstummeln ausdrücklich verboten werden soll und noch einmal deutlich aufgenommen wird, dass Feuerwerk in Park- und Grünflächen und insbesondere im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Leipziger Auwald ganzjährig zum Schutz der Flora und Fauna verboten ist.

Die Debatte zur Absetzung am 22. Januar 2020 im Stadtrat

Video: Livestream der Stadt Leipzig

Der Stadtrat tagte: Fristenstress mit der neuen Polizeiverordnung + Video

Der Stadtrat tagte: Fristenstress mit der neuen Polizeiverordnung + Video

Grüne beantragen Absetzung und Neufassung der Polizeiverordnung in der heutigen Ratsversammlung

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