In der Antwort an die CDU-Fraktion, die wissen wollte, wie teuer die Corona-Folgen für die Stadt Leipzig werden, hatte es Finanzbürgermeister Torsten Bonew ja schon angekündigt: All die Corona-Auswirkungen sorgen auch dafür, dass sich die Aufstellung des Doppelhaushalts für die Jahre 2021/2022 deutlich verschiebt. Denn man kann ja nicht wirklich planen, wenn man nicht mal weiß, wie heftig die Corona-Folgen den Haushalt der Stadt Leipzig tatsächlich beeinträchtigen.

Und die Änderungen sind ja jetzt schon groß mit all den Hilfepaketen, die auch Leipzig geschnürt hat. Die Stadt muss also mehr Geld ausgeben, verbucht aber auf der anderen Seite aufgrund des wirtschaftlichen Shutdowns auch heftige Mindereinnahmen von der Gewerbesteuer (vielleicht 140 Millionen Euro weniger) bis zu den Einnahmen in Oper und Gewandhaus.

Es summiert sich also einiges, was die klassische Sparpolitik im Finanzdezernat so für einen gewissen Zeitraum unmöglich macht.

Das Finanzdezernat schildert die Situation in seiner neuen Vorlage zum Zeitplan der Haushaltsaufstellung so: „Die aktuelle Pandemiesituation erfordert kurzfristiges Handeln der Verwaltung, insbesondere in den Bereichen:

– Gefahrenabwehr
– Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
– Sicherung der Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen

Priorität hat nunmehr die Einleitung und Umsetzung der hierfür erforderlichen Maßnahmen, sodass das aktuell nur begrenzt verfügbare Personal zweckdienlich eingesetzt werden muss, welches zum Teil bereits einer Doppelbelastung ausgesetzt ist.“

Da fehlen also schon mal die Leute, die für die Grobplanung des Doppelhaushalts gebraucht werden.

„Darüber hinaus werden die Auswirkungen des Covid-19-Virus auf die wirtschaftliche Lage enorm sein und demzufolge auch Folgewirkungen auf die Haushaltslage der Stadt Leipzig eintreten. Die Ausprägung dieser kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden. Unter Berücksichtigung dessen muss der Terminplan zur Haushaltsplanung 2021/2022 angepasst werden“, stellt das Finanzdezernat fest.

Gesteht aber auch ein, dass das erhebliche Komplikationen mit sich bringt, denn wenn der Haushalt erst im Lauf des nächsten Jahres beschlossen wird, haben die Dezernate auch keine Grundlage für ihre Ausgaben, wären also erst einmal lahmgelegt.

Wie löst man das Dilemma?

Das Finanzdezernat dazu: „In diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen, dass bereits Mitte Dezember 2020 die Planansätze für 2021 im SAP aufgebaut werden müssen, damit erste Buchungen durch die Fachämter mit Öffnen der Buchungsperiode 2021 möglich sind. Eine theoretische Möglichkeit wäre, den Plan 2020 ,vorübergehend‘ als Basis für 2021 (d. h. bis zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2021/2022) zu verwenden. Dies wäre jedoch nur bedingt umsetzbar, da mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift ,Kommunale Haushaltssystematik‘ (VwV KomHSys) vom 11.12.2019 insbesondere Anpassungen bei einzelnen Produkten erfolgt sind.

Diese Produkte müssen in eine neue Struktur umgegliedert werden und dürfen ab 2021 nicht mehr geplant sowie bebucht werden. Bei vorübergehender Verwendung der Planansätze 2020 für 2021 würden jedoch Buchungen auf diese Produkte erfolgen, da diese noch in der Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt sind und die neuen Produkte erst mit dem Haushaltsplanungsprozess 2021ff. eingerichtet werden. Die dann haushaltsrechtlich nicht korrekt erfolgten Buchungen müssten dann alle nach Einspielen der Planansätze 2021 in das SAP einzeln umgebucht werden, was einen erheblichen Arbeitsaufwand nach sich ziehen würde.“

Da hat man bei der Verordnung einer neuen Systematik nicht damit gerechnet, dass ein SarsCoV-2 im Jahr 2020 alle Planungen über den Haufen werfen könnte.

Also wird man es so auch nicht machen. Jedenfalls nicht, wenn es nach dem Finanzbürgermeister geht.

Sein Vorschlag sieht anders aus: „Infolgedessen ist es aus Sicht der Verwaltung unabdingbar, dass der Haushaltsplanentwurf 2021/2022 bis spätestens November 2020 durch die Verwaltungsspitze abschließend beraten wird.“

Dann hätte man im Dezember wenigstens so eine Art Gerüst fürs nächste Jahr.

Was trotzdem heißt, dass auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht geplant werden kann. „Konkrete Prognosen zur finanziellen Belastung Leipzigs durch Corona sind derzeit kaum machbar.“

Bonews Vorschlag: „Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen wird der Planungsprozess für die nächsten Wochen ausgesetzt. Eine Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2021/2022 ist für den 16.12.2020 vorgesehen. Die Beschlussfassung soll voraussichtlich in der Ratsversammlung am 12.05.2021 (ggf. Sondersitzung) erfolgen.“

Für gewöhnlich liegt ja der Entwurf der Verwaltung im Spätsommer eines Jahres vor, kann im Herbst beraten werden, die Ratsfraktionen schreiben ihre Änderungsanträge, die dann eingearbeitet werden (oder auch nicht) und spätestens im Januar oder Februar wird dann in der Regel der Haushalt für zwei Jahre beschlossen. Die Landesdirektion prüft dann, ob alles den strengen Erwartungen der Staatsregierung entspricht. Meist gibt es dann im Mai oder Juni das Grüne Licht aus Dresden.

Was so nicht umsetzbar ist, wenn noch nicht einmal eine vage Prognose dafür vorliegt, mit wie viel Geld Leipzig in den nächsten zwei Jahren wird wirtschaften können.

Also schlägt das Finanzdezernat vor: „Aufgrund der Anpassung des Terminplans zur Haushaltsplanung erfolgt eine deutliche zeitliche Verschiebung der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung zum Haushaltsplan 2021/2022. Vor diesem Hintergrund ist in der Neufassung des Terminplanes keine zweite Auslegung des Haushaltsplanes 2021/2022 (Verwaltungsinterne Veränderungen) berücksichtigt.“

Konkrete Prognosen zur finanziellen Belastung Leipzigs durch Corona sind derzeit kaum machbar

Konkrete Prognosen zur finanziellen Belastung Leipzigs durch Corona sind derzeit kaum machbar

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