Natürlich stören sie, diese Jugendparlamentarier. Immer wieder stellen sie Anträge, die Themen in den Stadtrat bringen, auf die die älteren Herrschaften in demselben niemals gekommen wären – und die dann auch noch positiv votiert werden. Wo gibt es denn so was, dass Noch-nicht-Wahlberechtigte in der Politik etwas zu sagen haben? Das kann doch nicht rechtens sein, vermutete die AfD-Fraktion, die mal wieder so tat, als wäre sie seit 2014 gar nicht im Stadtrat gewesen.

Hätte also auch nicht mitbekommen, wie der Stadtrat die Form suchte, in der junge Leute früher Erfahrung mit demokratischer Vertretung machen konnten. Das erste Jugendparlament wurde 2015 gewählt. Die aktuelle geltende Wahlordnung für das Jugendparlament wurde 2016 vom Stadtrat beschlossen.

Das wurde damals alles auch medial berichtet. Mitsamt dem rechtlichen Konstrukt dahinter.

Aber Oberbürgermeister Burkhard Jung negierte die Frage nicht, sondern erklärte es jetzt auch der so schlecht informierten AfD-Fraktion noch einmal.

Die hatte gefragt: „Auf welcher Rechtsgrundlage fußt die formelle Bezeichnung des Jugendparlamentes als Einreicher von Vorlagen?“

„Das Jugendparlament hat über den nach § 47 Sächsische Gemeindeordnung gebildeten Jugendbeirat das Recht, dem Stadtrat im Rahmen der Vorberatung aller öffentlichen Vorlagen und Anträge Beschlussempfehlungen zu unterbreiten und Stellungnahmen abzugeben. Darüber hinaus kann der Jugendbeirat Anträge an die Ratsversammlung stellen“, erklärt Burkhard Jung, wie das Ganze funktioniert. Denn wie die AfD-Fraktion richtig feststellt, wird das Jugendparlament nur „als Miteinreicher aufgeführt“. Einreicher ist ganz offiziell der vom Stadtrat bestätigte Jugendbeirat.

„Dabei obliegt dem Jugendparlament ein Beteiligungsrecht“, betont Burkhard Jung. „Die Vertreter/-innen des Jugendparlamentes stimmen nach § 6 Absatz 6 der Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Leipzig im Jugendbeirat nach vorheriger Beschlussfassung im Jugendparlament ab. Da die im Jugendbeirat zur Einbringung beratenden Anträge stets auf Initiative des Jugendparlamentes erarbeitet werden, wird neben dem Jugendbeirat auch das Jugendparlament als Einreicher aufgeführt. So wird dem in der Satzung des Jugendparlamentes unter § 1 Abs. 1 aufgeführten Ziel, bei jugendrelevanten Themen aktiv in der Kommunalpolitik der Stadt Leipzig mitzuwirken und Jugendliche für politische Themen zu sensibilisieren und in politische Prozesse mit einzubeziehen, Rechnung getragen.“

Denn das war 2014 das Anliegen des Stadtrates, dem sehr wohl bewusst ist, dass junge Leute sehr wohl eigene Themen und Sichtweisen auf die Stadt haben und diese auch in der Stadtpolitik wiederfinden möchten. Und das funktioniert nun einmal über ein kleines Parlament, das sie aller zwei Jahre auch selbst wählen, besser. Ganz zu schweigen davon, dass es für politikinteressierte junge Leute die erste Möglichkeit ist, wirklich Erfahrungen mit demokratischer Teilhabe zu machen.

Andere Beiräte der Stadt vertreten übrigens auf ihre Weise wieder besondere Bevölkerungsgruppen und bringen deren Anliegen als Antrag in den Stadtrat ein – man denke nur an den Seniorenbeirat, den Migrantenbeirat oder den Behindertenbeirat. So bekommen auch Bürger Gehör, die sonst bei normalen demokratischen Mehrheitsabstimmungen eher kaum Gehör finden.

Die zweite Frage der AfD-Fraktion erübrigte sich dann: „Wenn es diese Rechtsgrundlage nicht gibt, warum führt die Stadtverwaltung das Jugendparlament dann als Einreicher von Anträgen, etc. auf?“

Denn die Vermutung, das Jugendparlament würde ohne rechtliche Grundlage arbeiten, hat sich ja nicht bestätigt.

Leipzigs Jugendparlament erklärt sich für die Umbenennung der Arndtstraße

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